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Wer darf Corona Hilfe beantragen?

Wer darf Corona Hilfe beantragen?

Antragsberechtigung besteht bei Corona bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Oder es liegt ein durch Corona bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 vor.

Wann kann man Neustarthilfe Verlängerung beantragen?

Seit dem 6.10.2021 können für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 gestellt werden. Auch die Beantragung der Neustarthilfe Plus für diesen Zeitraum ist möglich.

Wer kann Dezemberhilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind neben jenen Unternehmen, die von den behördlichen Schließungen direkt betroffen sind, auch diejenigen Betriebe oder Soloselbstständigen als indirekt Betroffene, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften oder diese …

Wer kann Novemberhilfe beantragen?

Als direkt Betroffene für die Novemberhilfe gelten Unternehmen und Soloselbstständige, die aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

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Wird Neustarthilfe verlängert?

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und stehen mit ihrer Verlängerung bis März 2022 als Überbrückungshilfe IV bereit. Für Soloselbstständige bietet die Neustarthilfe zielgerichtete Unterstützung.

Wird die Überbrückungshilfe nochmal verlängert?

Hilfen sind noch bis Ende des Jahres abrufbar Die Antragsfrist für die Hilfsgelder war bereits Anfang Oktober verlängert worden und gilt nun bis Ende Dezember. Auch die Hilfe für Soloselbstständige, deren Umsatz in Folge der Pandemie sank, ist noch bis Ende 2021 abrufbar.

https://www.youtube.com/watch?v=0f0A3r0qrGY