Inhaltsverzeichnis
Wer beantragt transferkurzarbeitergeld?
Die Kosten für die Maßnahmen tragen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Wenn die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf die Förderung bewilligt, kann sie die Kosten der Maßnahme bezuschussen.
Was ist Transferkurzarbeit?
Transferkurzarbeitergeld hat das Ziel, Entlassungen von Arbeitnehmern und den Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden sowie die Vermittlungsaussichten während der Beschäftigung in einer Transfergesellschaft zu verbessern. Insofern dient es der sozialen Abfederung betrieblicher Restrukturierungsprogramme.
Welche Formulare für Kurzarbeit?
Für die Beantragung des Kurzarbeitergeld sind grundsätzlich die Vordrucke Antrag auf Kurzarbeitergeld (Leistungsantrag, Kug 107) und die Abrechnungsliste (Kug 108) zu verwenden. Beide Vordrucke stellen zusammen den Antrag auf Kurzarbeitergeld dar.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Transfergesellschaft?
Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld (ALG I) nach Abschluss der Transfergesellschaft? Das ALG I nach der TG bezieht sich in der Regel auf das in den letzten zwölf Monaten bezogene Bruttoentgelt. Die Höhe des Bruttogehalts in der TG entspricht der Höhe des zuvor bezogenen Bruttogehalts.
Wie viel Arbeitslosengeld nach Transfergesellschaft?
Ist Transferkurzarbeitergeld steuerfrei?
Kurzarbeitergeld: Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt Das dabei von der Bundesagentur für Arbeit nach § 111 SGB III ausgezahlte Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug) gehört als Kurzarbeitergeld zu den nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG steuerfreien Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Wer stellt Bescheinigung Kurzarbeitergeld aus?
Die Aus- stellung einer Bescheinigung durch die Agentur für Ar- beit kann sowohl vom Arbeitgeber als auch von dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin beantragt werden.
Wie beantrage ich eingliederungszuschuss?
Eingliederungszuschuss beantragen Den Eingliederungszuschuss für eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter können Sie online per Fragebogen beantragen. Den Fragebogen finden Sie nach dem Login in unseren eServices und können ihn von dort aus ausgefüllt an Ihre zuständige Agentur für Arbeit senden.
Was passiert nach der Transfergesellschaft?
Das alte Arbeitsverhältnis wird aufgelöst und ein neuer Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft geschlossen. Dies geht meist einher mit der Zahlung einer Sozialplan-Abfindung. Die Arbeitnehmer, die nicht “freiwillig” in die Transfergesellschaft wechseln, erhalten in der Regel eine betriebsbedingte Kündigung.