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Wem gehort die Krankenkasse?

Wem gehört die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Diese besteht in der Regel aus gewählten Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die Mitglieder der Selbstverwaltung sind ehrenamtlich tätig und werden alle sechs Jahre im Rahmen von Sozialwahlen gewählt.

Ist die Krankenkasse ein Unternehmen?

Die Rechtsprechung der europäischen Gerichte ist in diesem Punkt eindeutig: Die gesetzlichen Krankenkassen sind kei- ne „Unternehmen“, da sie keine Gewinnabsichten verfolgen.

Ist Krankenkasse ein Unternehmen?

Die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und als Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems in Deutschland sind zu unterscheiden von den Krankenversicherungen als privatwirtschaftliche Unternehmen.

Was ist die gesetzliche Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch?

Die gesetzliche Erbfolge findet ihre Regelungen in den §§ 1924 bis 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Man unterscheidet dabei zwischen dem Verwandtenerbrecht, dem Ehegattenerbrecht und dem Erbrecht des Staates. JuraForum.de-Tipp: Ist die gesetzliche Erbfolge ohnehin im Sinne des Verstorbenen, dann ist ein Testament oder einen Erbvertrag unnötig!

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Wie wird die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt?

Bei der gesetzlichen Erbfolge werden Stiefkinder, also Kinder, die von einem Ehepartner aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe eingebracht werden, nicht berücksichtigt. Durch das gesetzliche Erbrecht werden ausschließlich Verwandte des Erblassers bedacht, die Abstammung wird hier also vorausgesetzt.

Wie ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen geregelt?

Dagegen ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab geregelt ( § 87 Abs. 2 SGB V). Die Abrechnung erfolgt hier nicht gegenüber den Versicherten, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was ist die gesetzliche Erbfolge für Geschwister?

Gesetzliche Erbfolge – Geschwister. Geschwister gelten gemäß § 1925 BGB als Erben zweiter Ordnung. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder oder Enkelkinder, sind die Erben zweiter Ordnung an der Reihe. Leben beide Eltern des Erblassers noch, steht ihnen zu gleichen Teilen der Nachlass zu.