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Wem gehört das Haus in dem ich wohne?
Das Eigentum ist vom bloßen Besitz zu unterscheiden. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B. Mieter) ist Besitzer. Derjenige, dem die Immobilie gehört, ist hingegen Eigentümer.
Wem gehört dieses Gebäude?
Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand.
Wer ist Eigentümer von einer Immobilie?
Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB).
Wie kann man Interesse an einem Grundstück oder einer Immobilie finden?
Es kommt es durchaus vor, dass man zufällig an einem Grundstück oder einer Immobilie vorbei fährt und dieses besonders attraktiv findet. Wer Interesse am Erwerb der Fläche hat, muss zunächst einmal den Eigentümer ermitteln. Nur so kann überhaupt ein Kauf angebahnt werden.
Was finden sie in einem Mehrfamilienhaus?
Bei Mehrfamilienhäusern finden Sie im Eingangsbereich des Hauses oft auch ein „schwarzes Brett“ mit Informationen zur Hausverwaltung, die Sie dann kontaktieren können. Bestenfalls finden Sie dort sogar Angaben zum Eigentümer selbst. 3. Werfen Sie einen Brief, in dem Sie Ihr Interesse darlegen, in den Briefkasten der Immobilie.
Ist ein Vermieter nicht gleichzeitig der Eigentümer der Immobilie?
Denn ein Vermieter muss nicht gleichzeitig auch der Eigentümer der Immobilie sein, da er sich selbstverständlich z.B. von seiner Hausverwaltung oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen kann. Das berechtigte Interesse ist dem Grundbuchamt darzulegen.