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Welches Verfahren kann gegen Jugendliche nicht angewendet werden?
Im Verfahren gegen Jugendliche ist ein Strafbefehl nicht zulässig. Gegen Jugendliche darf kein Strafbefehl erlassen werden, § 79 JGG. Es gibt bei Jugendlichen stattdessen eine besondere Verfahrensart, das vereinfachte Jugendverfahren nach §§ 76 – 78 JGG.
Wie setzt sich das Jugendgericht zusammen?
Das Jugendgericht setzt sich zusammen aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern (Art. 7 JStPO). Im Verfahren sind der Schutz und die Erziehung der Jugendlichen wegleitend.
Welche Fälle kommen vor das Schöffengericht?
Schöffengricht – Strafmaß Das Schöffengericht ist zuständig für die Fälle der mittleren Kriminalität und immer dann zuständig, wenn die Straferwartung des zu verhandelnden Falles zwischen 2 und 4 Jahren Freiheitsstrafe liegt. um Fälle, wo die Straferwartung bei mindestens 2 Jahren liegt.
Welche Ziel hat das Jugendstrafrecht?
„Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Dem oder der Jugendlichen soll – in Abweichung vom Erwachsenenstrafrecht – im Hinblick auf die Entwicklung zum Erwachsenen jugendadäquat begegnet werden.
Welche drei Maßnahmen des Jugendstrafrechts gibt es?
Es sind: Verwarnung, Auflage und Jugendarrest. Zuchtmittel sind vornehmlich zur Erziehung des Jugendlichen gedacht, dennoch enthalten sie auch einen repressiven (strafenden) Charakter.
Welche 3 Arten der Strafe kann ein Jugendgericht aussprechen?
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht drei Arten von Strafen vor: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.
Wie läuft eine Jugendgerichtsverhandlung ab?
Die Jugendgerichtshilfe erstattet Bericht und gibt Ahndungs- und Hilfevorschläge ab. Der Richter bzw. die Richterin fragt bei dem /der Angeklagten und dessen/deren Eltern nach, ob die Angaben der Jugendgerichtshilfe richtig waren. Das Urteil wird dann von dem/der vorsitzenden Richter/in vorgetragen.
Wann braucht man Schöffen?
Sie entscheiden mit, wenn es beispielsweise um Beweisanträge, Ausschluss der Öffentlichkeit oder Haftbefehle geht. Und schließlich das Urteil: Gemeinsam mit dem Berufsrichter beurteilen sie die Tat des Angeklagten und setzen die Strafe fest.
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