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Welcher Punkt wird abgebaut?
Punkte aktiv abbauen – ist das möglich? Ja, aber nur eingeschränkt. Wer beim Stand von einem bis fünf Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnimmt, dem wird ein Punkt erlassen. Allerdings ist dieses freiwillige Seminar, auch Punkteabbauseminar genannt, nur einmal in fünf Jahren möglich.
Wie kann ich ein Aufbauseminar umgehen?
Wenn Sie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht folgen, kann Ihnen nach Ablauf der Frist der Führerscheinentzug drohen. Es ist daher in aller Regel nicht möglich, ein Aufbauseminar zu umgehen. Der Führerschein ist erst nach der Teilnahme am Aufbauseminar gesichert.
Wie können Punkte in Flensburg abgebaut werden?
In einem gewissen Rahmen können Sie Ihre Punkte aktiv abbauen, indem Sie an Seminaren teilnehmen. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte in Flensburg haben und auch nur einmal in fünf Jahren. Nach Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar wird Ihnen ein Punkt erlassen.
Wie viel Punkte kann man abbauen?
Wann kann man Punkte abbauen? Ein Abbau der Punkte in Flensburg ist bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten möglich. Dies funktioniert durch die kostenpflichtige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES).
Was passiert wenn man 4 Punkte in Flensburg hat?
Wenn der in Flensburg gelistete Punktestand vier bis fünf Punkte beträgt, müssen Sie mit einer schriftlichen Ermahnung rechnen. Diese ist zudem kostenpflichtig. Bis zu fünf Punkten in Flensburg haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, an einem freiwilligen Punkteabbau-Seminar teilzunehmen.
Wie lange dauert ein Aufbauseminar für Fahranfänger?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt.
Wer entscheidet über ein Aufbauseminar?
Ob jemand zum Aufbauseminar muss, entscheidet das Straßenverkehrsamt. Eine schriftliche Anordnung wird dann an den Betroffenen per Post versendet. Bei bestimmten Fahranfängerverstößen ist die Anordnung einer solchen Nachschulung vorgeschrieben – der Führerschein kann ansonsten bei einer Weigerung entzogen werden.