Welche Vollmacht bei Demenz?
In einer Vorsorgevollmacht bestimmt die an Demenz erkrankte Person ihre gesetzliche Vertretung. Die Vorsorgevollmacht muss erstellt werden, wenn die betroffene Person noch sogenannt „geschäftsfähig“ ist. Diese Feststellung kann durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin bestätigt werden.
Kann ein Demenzkranker eine Vollmacht erteilen?
Bei einer bereits bestehenden Demenz kann es noch möglich sein, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Wichtig ist, dass ein Notar oder ein Arzt die Geschäftsfähigkeit bestätigen. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht widerrufen, solange er geschäftsfähig ist.
Wie können Angehörige Menschen mit Demenz unterstützen?
Angehörige können Menschen mit Demenz unterstützen: Versuchen Sie zum Beispiel, einer Person mit Demenz nicht alles abzunehmen und die Behandlung im Blick zu behalten. Informieren Sie sich über die Krankheit sowie Ihre Rechte als Angehörige.
Was gehört zum richtigen Umgang mit Demenz?
Denn zum richtigen Umgang mit Demenz gehört in erster Linie, dass sie gemeinsam über die Erkrankung sprechen. Beachten Sie dabei, dass die Person ungehalten reagieren kann. Sie bemerkt die ersten Symptome selbst, was zu Angst und starker Verunsicherung führen kann.
Kann man Mahlzeiten für Menschen mit Demenz gestalten?
Menschen mit Demenz haben oft keinen Hunger und Durst. Fachleute empfehlen, Mahlzeiten schön für die betroffene Person zu gestalten, zum Beispiel mit einem gedeckten, gemeinsamen Tisch. Gutes Zureden und Lob können Erkrankte ebenfalls zum Essen ermuntern. Hilfreich ist es, wenn Sie die Behandlung im Blick behalten.
Ist ihr Angehöriger an Demenz erkrankt?
Ist Ihr Angehöriger an Demenz erkrankt, wird er auf Ihre Hilfe angewiesen sein. Unterstützen Sie ihn im Alltag und helfen Sie beispielsweise dabei, die täglichen Routinen zu bewältigen. Wichtig im Umgang mit Demenz ist aber immer, dass Sie zwar unterstützen, aber nicht alles abnehmen.