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Welche Unterlagen darf ich vom Mieter verlangen?

Welche Unterlagen darf ich vom Mieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Welche Angaben bei Mieterselbstauskunft?

Angaben zum Mietinteressenten: Neben Name und Vorname hinterlassen Sie anschließend sowohl Ihre aktuelle Adresse als auch weitere persönliche Daten wie Mail-Adresse oder Telefonnummer. Ebenso können Sie nach Einkommen, Beruf und Arbeitsverhältnis gefragt werden. Mitmieter müssen die gleichen Angaben hinterlegen.

Was muss der Vermieter stellen?

Instandhaltungspflicht. Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen.

  • Kostenübernahme von Reparaturen.
  • Beseitigung von Mängeln und Schäden.
  • Beseitigung von Schimmel.
  • Verkehrssicherungspflicht.
  • Klingel- und Briefkastenschilder.
  • Nebenkostenabrechnung.
  • Bereitstellen der Heizung.
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    Was gehört in die Selbstauskunft?

    Inhalt der Mieterselbstauskunft sind Fragen zu der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des Mietinteressenten. In der Regel werden zumindest Familienstand, Beruf und Nettoeinkommen, Arbeitgeber, jetziger Vermieter, Kinder (und ggf. Kinderwunsch) abgefragt.

    Welche Fragen darf der Vermieter dem Vermieter stellen?

    Der Vermieter darf dem Mietinteressenten nur Fragen stellen, die für das Mietverhältnis relevant sind. So sind nach deutschem Recht alle Fragen zulässig, die nach dem Grundsatz von Treu und Glauben § 242 BGB, den Mieter in seinen Rechten nicht verletzen.

    Wie kann der Vermieter die potentiellen Mieter besichtigen?

    Der Vermieter hat dann die Qual der Wahl und muss denjenigen Interessenten auswählen, der ihm am geeignetsten und vor allem am zuverlässigsten erscheint. Diese Auswahl zu treffen, ist oft nicht leicht, zumal der Vermieter die potentiellen Mieter in der Regel nur einmal bei der Besichtigung der Wohnung zu Gesicht bekommt.

    Ist der Vermieter berechtigt Nachweise zu verlangen?

    Wenn es zum Vertragsabschluss kommt, ist der Vermieter berechtigt Nachweise für die Einkommensverhältnisse zu verlangen, das können beispielsweise Gehaltsnachweise sein. Darüber hinaus darf er dich nach deiner Bankverbindung für die Abrechnung von Guthaben fragen. Das kann bei der Betriebskostenabrechnung relevant werden.

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    Was sollten Vermieter beachten?

    Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben. Auch interessant: Wohnung privat vermieten: Was müssen Vermieter beachten? (von der Mietersuche bis zur Übergabe)

    Welche Fragen kann man bei einer Wohnungsbesichtigung stellen?

    Frage zum Beispiel nach, warum der Vormieter ausgezogen ist, wie viele Parteien im Haus wohnen oder ob es einen Hausmeister gibt. Das zeigt echtes Interesse. Wenn du beispielweise Haustiere hast, solltest du unbedingt auch klären, ob in der Wohnung das Halten von Katzen und Hunden erlaubt ist.

    Was braucht man für eine Wohnungsbesichtigung?

    Die Unterlagen im Überblick

    • Personalausweis.
    • Arbeitsvertrag.
    • Einkommensnachweise.
    • Mieter-Selbstauskunft.
    • Schufa-Auskunft für Vermieter.
    • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
    • eventuell Mietbürgschaft der Eltern (bei zu geringem Einkommen)
    • eventuell Referenzen des Vorvermieters.

    Hat der neue Vermieter keinen Anspruch auf den alten Mietvertrag?

    Auch wenn der neue Vermieter meint, dass sein Name im alten Vertrag nicht drin steht und der Mietvertrag aktualisiert werden muss, einen Anspruch hierauf hat er nicht. Selbst dann nicht, wenn bisher nur eine mündliche Absprache mit dem ehemaligen Mieter abgeschlossen wurde.

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    Wie tritt der neue Vermieter in das Mietverhältnis ein?

    Das bedeutet, tritt der neue Vermieter während der laufenden Abrechnungsperiode in das Mietverhältnis ein, ist er für die Abrechnung des gesamten Jahres verantwortlich, auch für den Zeitraum vor dem Eigentümerwechsel, in dem er noch nicht Eigentümer war.

    Wie liefert der neue Vermieter die Miete an?

    Im Normalfall liefert der neue Eigentümer dem Mieter einen Nachweis, dass er berechtigt ist, die Miete einzufordern, teilt seine Bankverbindung mit und informiert darüber, wann die Miete auf das Konto des neuen Vermieters gezahlt werden muss.

    Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?

    Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.