Welche Unterlagen benötige ich von einem neuen Arbeitnehmer?
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter einstellen möchten, muss Ihnen dieser diese Unterlagen vorlegen:
- die Steueridentifikationsnummer.
- den Sozialversicherungsausweis.
- die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.
- die Urlaubsbescheinigung des vorhergehenden Arbeitgebers.
- Unterlagen zu den vermögenswirksamen Leistungen.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Einstellung?
Welche Unterlagen brauchen Sie als Arbeitgeber?
- Steueridentifikationsnummer.
- Sozialversicherungsausweis.
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.
- Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen.
- Bei neuen Mitarbeitern aus Ländern, die nicht der EU angehören: Arbeitserlaubnis.
Wie stellt man einen Mitarbeiter ein?
Um generell Personal einstellen zu können, ist ein Unternehmen zur Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet. Durch diese Meldung wird dem Arbeitgeber eine Betriebsnummer zugeteilt, die er braucht, um seine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
Was ist ein erstmaliges Einstellen von Arbeitnehmern?
Erstmaliges Einstellen von Arbeitnehmern. Stellt ein Arbeitgeber zum ersten Mal einen Arbeitnehmer ein, muss er die korrekte Einstufung des Mitarbeiters in den für das Unternehmen anzuwendenden Kollektivvertrag vornehmen und die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes beachten.
Wie muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellen?
Stellt ein Arbeitgeber zum ersten Mal einen Arbeitnehmer ein, muss er die korrekte Einstufung des Mitarbeiters in den für das Unternehmen anzuwendenden Kollektivvertrag vornehmen und die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes beachten. Weiters ist die Anmeldung zur Sozialversicherung durchzuführen und ein Lohnkonto einzurichten.
Wie kann ich einen neuen Mitarbeiter einstellen?
Einen Mitarbeiter einstellen. Um einen neuen Mitarbeiter einzustellen, reicht es bei weitem nicht aus, nur einen Arbeitsvertrag unterschreiben zu lassen. Es sind einige andere Unterlagen von ihm zu fordern, die sind Branchenspezifisch und auch abhängig vom jeweiligen Arbeitsvertrag.
Ist die Anmeldung ohne Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse erforderlich?
Anmeldung ohne Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse Um die Anmeldung Ihres neuen Mitarbeiters bei der Krankenkasse vornehmen zu können, benötigen Sie spätestens zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme dessen Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.