Inhaltsverzeichnis
Welche Strafe bei 2 7 Promille?
Als grobe Richtwerte gelten 6 bis 9 Monate Führerscheinentzug bei einem Promillewert von 1,1 bis zu 1,6 und 9 bis 12 Monate zwischen 1,6 und 2,0 Promille. Werden über 2,0 Promille Alkohol in Ihrem Blut nachgewiesen, bewegt sich der Entzug des Führerscheins im Regelfall zwischen 18 Monaten und mehreren Jahren.
Wie lange Führerscheinentzug bei 2 Promille?
Ab 2,0 Promille sollte sich der Fahrer auf mindestens 18 Monate Führerscheinentzug einstellen.
Wie hoch ist die Strafe bei 1 2 Promille?
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Verstoß | Strafe | Punkte |
---|---|---|
… beim 1. Mal | 500 € | 2 |
… beim 2. Mal | 1.000 € | 2 |
… beim 3. Mal | 1.500 € | 2 |
Verkehr durch Alkohol am Steuer gefährdet (ab 0,3 Promille) | 3 |
Welche Strafe bei 0 7 Promille?
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann.
Wie lange ist der Führerschein weg bei 1 3 Promille?
Bußgeldtabelle für Alkohol am Steuer
Beschreibung | Bußgeld | FVerbot |
---|---|---|
… beim 1. Mal | 500 € | 1 M |
… beim 2. Mal | 1000 € | 3 M |
… beim 3. Mal | 1500 € | 3 M |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Was passiert wenn man mit 1 Promille erwischt wird?
Wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr erwischt werden, sind Sie Ihre Fahrerlaubnis erstmal los. Egal ob als Wiederholungstäter oder nicht, Ihnen drohen laut Bußgeldkatalog: 3 Punkte in Flensburg. eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Was passiert ab 1.1 Promille?
Auf verkehrsrechtlicher Ebene müssen Verkehrssünder davon ausgehen, dass ab 1,1 Promille der Führerschein weg ist. Das kann durch ein Fahrverbot erfolgen oder auch über die Entziehung der Fahrerlaubnis. Des Weiteren sieht § 69 StGB bei einer Straftat ein Fahrverbot auch als Nebenstrafe vor.