Welche Regelungen sind durch Mehrheitsbeschluss zulässig?
Durch Mehrheitsbeschluss kann auch eine Hausordnung erstellt werden, in der Regeln für die Tierhaltung vorgegeben werden, um Störungen im Haus zu vermeiden. Auch hier kommt es darauf an, dass das Verbot sachgerecht ist, nicht willkürlich erscheint und auf die Interessen der Bewohner angemessen Rücksicht nimmt.
Was hat Vorrang Weg oder Teilungserklärung?
BGH: Was in der Teilungserklärung steht, gilt. Denn die Teilungserklärung ist das „Grundgesetz“ der WEG. Was in der Teilungserklärung steht, gilt. Die Miteigentümer können noch nach Jahren verlangen, dass die „zweckwidrige“ Nutzung des Sondereigentums unterbleibt, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs am 8.
Kann die Gemeinschaftsordnung geändert werden?
Kann eine bestehende Gemeinschaftsordnung nachträglich geändert werden? Eine nachträgliche Änderung oder Neufassung der Gemeinschaftsordnung ist möglich, wenn dazu alle Wohnungseigentümer ihre notariell beglaubigte Zustimmung geben.
Ist der Ersteller einer Gemeinschaftsordnung frei in dem was er in ihr regelt?
Die Wohnungseigentümer sind im Rahmen der Vertragsfreiheit und der Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes relativ frei, ihre Beziehungen untereinander in der Gemeinschaftsordnung zu regeln. Soll die Gemeinschaftsordnung im Grundbuch eingetragen werden, hat das Grundbuchamt keine Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen.
Was ist Nachtrag zur Teilungserklärung?
Der Alleineigentümer kann durch entsprechende Erklärung die Teilungserklärung abändern. Mit der Eintragung in die Wohnungsgrundbücher ist die Änderung dann wirksam (Beispiel: ein Kellerraum im UG wird als Sondereigentum (z.B. Hobbyraum) einer Eigentumswohnung zugewiesen.
Welche Inhalte bzw Vereinbarungen könnte eine gemeinschaftsordnung abweichend von den gesetzlichen Regelungen enthalten?
Regelungen und Inhalte in einer Gemeinschaftsordnung Bauliche Veränderung. Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Duldungspflichten. Regelungen zur Kosten- und Lastenverteilung.
Was wird in der Gemeinschaftsordnung geregelt?
Die Gemeinschaftsordnung (GemO) regelt im deutschen Wohnungseigentumsrecht Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Sie ist eine autonom gesetzte Grundordnung der Gemeinschaft, die üblicherweise bei der Begründung des Wohnungseigentums festgesetzt wird.
Wer darf Eigentümer in der Versammlung vertreten?
21.9.2016, 318 S 51/16: Die Gemeinschaftsordnung kann wirksam regeln, dass sich ein Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch seinen Ehegatten, einen Familienangehörigen oder einen anderen Wohnungseigentümer vertreten lassen kann.