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Welche Regeln sollten sie beachten bei der Einnahme von Medikamenten beachten?
Folgende fünf Regeln für die Einnahme von Medikamenten sollten Sie stets beachten: Die Vorschriften des Arztes bezüglich Dosierung und Einnahmeintervalle Sollten Sie einhalten. Wenn Ihre Beschwerden nicht nachlassen, schlimmer werden oder wenn Nebenwirkungen auftreten, suchen Sie bitte Ihren Arzt auf.
Wie kann ich die Einnahme von Medikamenten sicher stellen?
Vielleicht kombinieren Sie die Einnahme der Medikamente mit den gewohnten Essenzeiten wie dem Frühstück. So stellen Sie die regelmäßige Einnahme sicher. Manchmal muss man sich bei der Einnahme eines Medikaments nach dem Körper richten. Denn der menschliche Organismus funktioniert nach seiner eigenen inneren Uhr.
Wie bewahren sie ihre Medikamente vor der Einnahme?
Vor der Einnahme des Medikamentes lesen Sie den Beipackzettel genau durch. Bewahren Sie die Umverpackung mit dem Beipackzettel bis zum Ende der Behandlung auf. Lagern Sie Ihre Medikamente am besten immer an einem kühlen und trockenen Ort, zum Beispiel in Ihrem Schlafzimmer.
Wie halten sie den Abstand zwischen den Medikamenten ein?
Halten Sie deshalb immer einen Abstand von mindestens zwei Stunden zwischen der Einnahme der Medikamente und dem Verzehr von Milch und Milchprodukten ein. Alkohol hemmt den Abbau von Arzneistoffen und verlängert so ihre Wirkdauer. Verzichten Sie daher auf Alkohol, wenn Sie Medikamente einnehmen.
Wie kann ich den Zeitpunkt der Medikamentengabe dokumentieren?
Zeitpunkt der Medikamentengabe in der ärztlichen Anordnung und im Medikamentenblatt dokumentieren, die Nichtgabe stets mit einer „0“ dokumentieren, z. B. 1-0-0-1 (für alle verbindliche Schreibweise!) Die Bestellung und Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt gemäß Standard.
Welche Informationen gibt es zum Umgang mit Arzneimitteln?
Informationen zum Umgang mit Arzneimitteln bieten die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder das Robert-Koch-Institut (RKI) an. Informationen zum Thema Missbrauch von Medikamenten können etwa bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eingeholt werden.