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Welche Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag?

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag?

Die Rechte und Pflichten des Mieters. Das wichtigste Recht aus dem Mietvertrag für den Mieter ist die Nutzung der Mieträume.

  • Pflicht Miete zu zahlen.
  • Pflicht Hausordnung einzuhalten.
  • Recht auf Nutzung von Haushaltsgeräten.
  • Recht auf Tierhaltung.
  • Instandsetzungspflicht.
  • Verkehrssicherungspflicht.
  • Prüfungspflicht.
  • Was für Pflichten hat der Mieter?

    Die Hauptpflicht des Mieters besteht darin, regelmäßig und pünktlich seine Miete und die Nebenkosten – sofern vereinbart – zu zahlen. Spätestens am dritten Werktag eines Monats muss der Mieter die Überweisung bei seiner Bank anweisen (BGH VIII ZR 222/15).

    Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter?

    Welche Rechte und Pflichten Vermieter:innen und Mieter:innen haben, ist in den meisten Fällen gesetzlich streng geregelt. Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert und deckt als rechtliche Grundlage die meisten Anwendungsfälle bei der Miete ab.

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    Was sind die Rechte und Pflichten im Mietvertrag?

    Die meisten Rechte und Pflichten sind aus dem Mietrecht abgeleitet. Formulierungen im Mietvertrag müssen mit dem Mietrecht übereinstimmen, sonst sind sie ungültig. In einigen Punkten, z.B. bei der Tierhaltung, haben Vermieter das Recht zu entscheiden und entsprechende Klauseln im Mietvertrag zu ergänzen.

    Hat der Vermieter oder die Vermieterin einen geminderten Mietvertrag?

    Hat der Mieter oder die Mieterin den Vermieter bzw. die Vermieterin über einen Wohnungsmangel oder Schaden informiert und der Vermieter behebt den Schaden nicht, dann steht dem Mieter das Recht einer geminderten Miete zu. Die volle Miete muss nur für eine Wohnung bezahlt werden, die sich im vertraglich vereinbarten Zustand befindet.

    Was muss der Vermieter und die Vermieterin tun?

    Der Vermieter bzw. die Vermieterin muss sich um eine regelmäßige Prüfung von Gasleitungen, Abflussrohren und Aufzügen kümmern. Der Vermieter ist verantwortlicher für den Zustand der Mietsache und muss bei hinreichendem Anlass eine Überprüfung vornehmen.

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