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Welche Nebenkosten mussen Mieter und Mieter bezahlen?

Welche Nebenkosten müssen Mieter und Mieter bezahlen?

Mieterinnen und Mieter müssen nur Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich und klar erwähnt sind. Nicht zulässig ist eine Position wie «übrige Betriebskosten». Reparaturen und Unterhaltsarbeiten gehören nicht in die Abrechnung.

Welche Kosten darf der Vermieter mit dem Mieter abrechnen?

Welche Kosten der Vermieter im Einzelnen mit dem Mieter abrechnen darf, regelt die sogenannte Betriebskostenverordnung. Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen, tauchen in manchen Betriebskostenabrechnungen auch sogenannte nicht umlagefähige Nebenkosten auf, die eigentlich nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürften.

Was muss der Vermieter für die Sperrmüllabfuhr bezahlen?

Ruft der Vermieter die Sperrmüllabfuhr, weil einzelne Mieter oder unbekannte Personen Sperrmüll beispielsweise im Innenhof entsorgt haben, müssen alle Mieter für die Entsorgung bezahlen. Die Kosten können über die Betriebskostenabrechnung aufgeteilt werden.

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Welche Zuschläge auf die Miete erhoben werden?

Zuschläge auf die Miete können erhoben werden, wenn dem Mieter im Rahmen der Wohnungsnutzung zusätzliche Vorteile zugestanden werden. Darunter fallen z. B.: Möblierungszuschlag: Die Wohnung zur Miete ist mit Möbeln ausgestattet, die der Mieter nutzen darf.

Welche Kosten sind nun durch Mieter zu leisten?

Welche Kosten nun durch Mieter zu leisten sind, ist in § 2 BetrKV festgehalten. Demnach beinhalten umlagefähige Betriebskosten, die auf Mieter übertragen werden können, unter anderem Ausgaben für Versicherungen, Steuern, Wasser- und Heizmittelverbrauch oder die Müllbeseitigung.

Kann der Mieter Schadenersatz verlangen?

Treten aber in der Zukunft Defekte an der von ihm reparierten Sache auf, die sich auf einen Reparaturfehler zurückverfolgen lassen, so können Sie Ihren Mieter dafür haftbar machen und von ihm Schadenersatz verlangen. Übersteigen die Reparaturkosten die Höchstgrenze, müssen Sie sämtliche Kosten übernehmen.

Was muss der Mieter für Schäden aufkommen?

Ganz eindeutig und kurz: Ihr Mieter muss in jedem Fall für selbstverursachte Schäden aufkommen. Lässt er einen Hammer auf die Fliesen fallen und diese splittern, muss er diesen Schaden zahlen. Fliegt ein Fußball durch die Fensterscheibe des Nachbarn, so muss der verantwortliche Mieter für den Austausch der Scheibe aufkommen.

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