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Welche Nebenkosten konnen dem Mieter in Rechnung gestellt werden?

Welche Nebenkosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden?

Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren.

Wann muss ein Mieter die Nebenkostenforderung bezahlen?

Regelmäßig hat Ihr Mieter eine Frist von 30 Tagen nach Zugang der Nebenkostenabrechnung, um die Nebenkostennachzahlung zu begleichen. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Zahlung fällig und zwar unabhängig davon, ob der Mieter mit der Nebenkostenabrechnung einverstanden ist oder nicht.

Welche Mietnebenkosten sind zulässig?

Zulässige Nebenkosten

  • Heizkosten und Warmwasser (Bezug von Energie)
  • Serviceabos für Heizung, Lift oder weitere Geräte.
  • Wasser bzw.
  • Kehricht.
  • Hauswart (Lohn Hauswart, allgemeine Reinigungsarbeiten, Pflege von Garten und Umgebung etc.)
  • Treppenhausreinigung.
  • Allgemeinstrom.
  • Waschmaschine (nur Strom- und Wasserverbrauch)
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Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?

Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.

Wann muss der Vermieter die Miete im Voraus beheben?

Per Gesetz hat er die Pflicht, die Miete im Voraus zu leisten. Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Ganz gleich, wer für etwaige Schäden am Ende aufkommt – es ist immer Sache des Mieters, etwaige Mängel zeitnah dem Vermieter mitzuteilen. Nur so hat er eine Chance, einen Schaden zu beheben.

Welche Einrichtungsgegenstände darf der Vermieter weitergeben?

Außerdem darf der Vermieter nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung weitergeben. Zum Beispiel für Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Wasserhähne und dergleichen. Strom-, Wasser- und Gasleitungen sind immer Sache des Vermieters.

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Wie kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Vermietern?

Geht es zum Beispiel um die Nebenkostenabrechnung oder die Mietkaution, kommt es verhältnismäßig sehr häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, die auch vor Gericht landen. Wenn Sie den Vermieter grundlos anzeigen, droht Ihnen unter Umständen eine Kündigung.