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Welche Mitarbeiterdaten durfen veroffentlicht werden?

Welche Mitarbeiterdaten dürfen veröffentlicht werden?

Dies sind normalerweise solche Daten wie Namen, Vornamen, dienstliche E-Mail-Adressen, dienstliche Telefon- und Faxnummern, Tätigkeitsbereiche und u.U. fachliche Qualifikationen des Mitarbeiters. Die Veröffentlichung der Lebensläufe ist hingegen grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Betroffenen zulässig.

Welche Daten dürfen vom Arbeitgeber nicht ohne weiteres erhoben werden?

Der Arbeitgeber darf außer den Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) nur die Beschäftigtendaten erfragen, die er benötigt, um die Eignung des Bewerbers für eine in Betracht kommende Tätigkeit festzustellen. Eine Pflicht zu anonymen Bewerbungen sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Sind Mitarbeiterdaten personenbezogene Daten?

Grundsätzlich gilt auch für Mitarbeiterdaten beim Datenschutz am Arbeitsplatz dasselbe wie für andere personenbezogene Daten im Alltag: Der Arbeitgeber darf diese nur unter Zustimmung des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen oder soweit dies nach einer Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist.

Was sind Funktionsträger Daten?

Was sind „Funktionsträger“ und was sind „Basiskommunikationsdaten“? Bei Funktionsträger handelt es sich um Mitarbeiter, denen ein übergeordneter Verantwortungsbereich zukommt, z. B. Kundenbetreuer, Beschwerdeabteilung, Geschäftsführer etc.

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Welche persönlichen Daten muss ich dem Arbeitgeber geben?

Arbeitgeber dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur Mitarbeiterdaten speichern und verarbeiten, die zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören vor allem die Stammdaten der Arbeitnehmer sowie Angaben zur Ausbildung und zur beruflichen Qualifikation.

Wann ist der Arbeitgeber dazu berechtigt personenbezogene Daten zu erheben zu verarbeiten oder zu nutzen?

Laut § 32 BDSG dürfen Arbeitgeber Daten erheben, verarbeiten und nutzen, wenn dies für die Entscheidung über die Einstellung bzw. die Beendigung erforderlich ist. Darüber hinaus darf der Chef beispielsweise personenbezogene Daten sammeln, wenn diese für das Bestehende Arbeitsverhältnis vonnöten sind.