Menü Schließen

Welche Fundsachen darf man behalten?

Welche Fundsachen darf man behalten?

Wann Sie Fundsachen anzeigen müssen Auf dem Bürgersteig gefundenes Bargeld oder Fundsachen im Wert von bis zu zehn Euro können Sie behalten, wenn Ihnen der Eigentümer nicht bekannt ist. Nach sechs Monaten gehört der Fund Ihnen, wenn Sie ihn auf Nachfrage nicht verheimlicht haben.

Was tun wenn man etwas gefunden hat?

Hat man etwas gefunden und kann den rechtmäßigen Besitzer nicht selbst ausfindig machen, sollte das Fundbüro die erste Anlaufstelle sein. Eine Ausnahme bilden Busse und Bahnen. Hier kann man die Fundsache dem Busfahrer oder dem Zugpersonal übergeben. Auch Polizeidienststellen nehmen Fundsachen entgegen.

Was mache ich wenn ich etwas im Zug verloren habe?

Wenn auch Sie im Zug* oder am Bahnhof einen Gegenstand liegen gelassen haben, geben Sie einfach eine Verlustmeldung auf. Am einfachsten und schnellsten können Sie Ihren Verlust direkt im Internet in unserer Fundsachenplattform „verloren&gefunden“ melden. Dieser Weg steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

LESEN SIE AUCH:   Was kann ich gegen die Karpfenlaus machen?

Was tun wenn man was im Zug verloren hat?

Melden Sie Ihren Verlust online (für Gegenstände mit einem Wert von über 15 Euro) und forschen Sie nach, ob Ihr verlorener Gegenstand gefunden wurde. Unsere Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen helfen gerne weiter. Ihre Verlustmeldung können Sie auch an der DB Information aufgeben.

Was passiert mit Fundsachen die nicht abgeholt werden?

Finder haben einen rechtlichen Anspruch Die Kommune ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben die Finder einen rechtlichen Anspruch auf den entsprechenden Gegenstand.

Welche Rechte hat der Entdecker einer liegen gebliebenen Sache?

Rechte des Finders: Gegenüber dem Verlierer hat man grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5\% des Wertes der Fundsache bis 500 Euro. Ist die Fundsache mehr Wert sind es 3\% (§ 971 BGB). Wurde die Fundsache nach 6 Monaten nicht abgeholt, kann der Finder die Sache erwerben (§ 973 BGB).

LESEN SIE AUCH:   Welche Rechte haben schwangere?

Was passiert mit Fundsachen?

Laut Gesetz müssen die Fundstücke sechs Monate lang aufbewahrt werden. „Wenn sich niemand bis zum Ablauf dieser Frist gemeldet hat, erwirbt der Finder die Fundsache“, sagt Karin Goldbeck. Der Finder wird jedoch nur Eigentümer, wenn er den Fund gemeldet hat.