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Welche Fragen dürfen bei einem Bewerbungsgespräch gestellt werden?
Zulässig sind stets solche Fragen, die für die zu besetzende Stelle relevant sind: Dies gilt insbesondere für Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach Zeugnis- und Prüfungsnoten. Die Frage nach Sprachkenntnissen ist ebenfalls erlaubt, soweit diese Qualifikation ein Kriterium für die zu besetzende Stelle ist.
Was ist bei Bewerbungsgesprächen erlaubt zu Fragen?
Wie kann ein Vorstellungsgespräch ablaufen?
So meistern Sie alle fünf Phasen
- Smalltalk-Phase: Der erste Eindruck zählt.
- Kennenlernphase: Selbstpräsentation leicht gemacht.
- Präsentationsphase: Aufmerksam zuhören.
- Rückfragen-Phase: Durch eigene Fragen im Vorstellungsgespräch punkten.
- Abschluss-Phase: Auf den letzten Metern nicht versagen.
Bei welchen Fragen sind Bewerber zur Lüge berechtigt?
Lügen im Vorstellungsgespräch sind dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Wahrheit hat. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen: Fragen zu Vermögensverhältnissen und Schulden (bei Bankangestellten, Kassierern) Fragen zu Vorstrafen (bei Juristen oder (Polizei)Beamten)
Welche Rechte hat der Arbeitgeber im Bewerbungsprozess?
Im Bewerbungsprozess Der Arbeitgeber hat das Recht, die vom Bewerber erhaltenen Daten zu sammeln und für seine Zwecke auszuwerten. Gleichzeitig muss er gewährleisten, dass keine unbefugten Dritten Zugang zu den Daten haben.
Welche Pflichten ergeben sich für den Arbeitgeber?
Aus diesem Verhältnis ergeben sich Pflichten für den Arbeitgeber: Nach Abschluss des für den Bewerber erfolglosen Bewerbungsverfahrens, haben Sie die Unterlagen vollständig auf Ihre Kosten zurückzugeben. Stellen Sie den Bewerber ein, werden die Unterlagen Gegenstand der Personalakte.
Was sind die Pflichten des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch?
Pflichten des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch: Aufklärungspflicht Wer meint, bei einem Vorstellungsgespräch sei die Auskunftspflicht eine Einbahnstraße, irrt allerdings. Auch der Arbeitgeber ist dem Bewerber gegenüber verpflichtet, über Besonderheiten aufzuklären, die den ausgeschriebenen Job betreffen.
Warum darf der Arbeitgeber die Unterlagen nach der Absage entsorgen?
Der Arbeitgeber darf Ihre schriftlichen Unterlagen nach der Absage nicht einfach entsorgen. Vielmehr hat er sie pfleglich zu behandeln und an Sie nach angemessener Frist zurückzuschicken. Natürlich auf seine Kosten. Eine Ausnahme zu diesem Bewerberrecht besteht bei der Initiativbewerbung.