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Welche Frage muss ein Arbeitnehmer wahrheitsgetreu beantworten beim Vorstellungsgesprach?

Welche Frage muss ein Arbeitnehmer wahrheitsgetreu beantworten beim Vorstellungsgespräch?

Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig und müssen nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn ein Zusammenhang mit dem konkreten Job steht. Wer sich als Kassierer/in bewirbt, müsste also z.B. eine Vorstrafe wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Betruges angeben, nicht aber wegen Trunkenheit am Steuer.

Welche Fragen sind nicht erlaubt?

Da der Gesetzgeber also eine Diskriminierung auf Grund von Familienstand, Kindern/Kinderwunsch, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung verbietet, sind Fragen, die diese Themenbereiche betreffen, im Bewerbungsgespräch generell unzulässig.

Welche Fragen dürfen in einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden?

Verhalten Sie sich professionell und freundlich und lassen Sie sich von einer unzulässigen Frage nicht aus der Ruhe bringen. Beantworten Sie die Frage entspannt und gelassen. Egal, ob wahrheitsgemäß oder mit einer Lüge. Aufhorchen sollten Sie in jedem Fall, wenn sich eine unzulässige Frage an die andere reiht.

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Was darf mich mein Arbeitgeber Fragen?

Was darf ein Arbeitgeber alles fragen?

  • Alter.
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang.
  • Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
  • Behinderung/Schwerbehinderung.
  • Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
  • Krankheiten.
  • Geschlecht.
  • Gewerkschaftszugehörigkeit.

Wie reagiere ich darauf wenn unzulässige Fragen gestellt werden?

Wie auf Stressfragen reagieren?

Da Stressfragen auf Charakterzüge wie Belastbarkeit, Kreativität und Schlagfertigkeit abzielen, sollte man niemals gereizt reagieren oder sich persönlich angegriffen fühlen. Der Personaler macht nur seinen Job! Wie bei jeder Frage im Bewerbungsgespräch gilt auch hier: Ruhig zunächst einen Moment in sich gehen.

Ist die Frage nach dem Familienstand unzulässig?

Die Frage nach dem Familienstand wird häufig vor allem Bewerberinnen gestellt und ist generell unzulässig. Derartige Fragen können dementsprechend auch falsch beantwortet werden. 3. Glauben & politische Überzeugung Grundsätzlich darf der Arbeitgeber niemals nach der Religion oder der politischen Überzeugung eines Bewerbers fragen.

Ist die Frage nach dem Alter verboten?

Die Frage nach dem Alter ist zum Beispiel verboten. Der Personaler darf aber nach der beruflichen Erfahrung fragen. Die wiederum gibt indirekt Aufschluss über das Alter. Ähnlich ist es bei der Frage nach der Herkunft. Die ist verboten. Erlaubt ist aber, nach der Muttersprache zu fragen.

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Ist der Familienstand verheiratet oder ohne Kind?

Verheiratet (ohne Kind): Dieser Familienstand lässt darauf blicken, dass Sie mit beiden Beinen im Leben stehen. Zudem sind Sie an einen Ort gebunden und können somit langfristig mit einem Unternehmen zusammen arbeiten. Möglicherweise kann die kinderlose Eher darauf schließen, dass der Kinderwunsch in absehbarer Zeit eintritt.

Welche Auswirkungen hat der Familienstand auf den Personenstand?

Der Familienstand gehört dabei zu den sogenannten Personenstandsdaten. Ändert sich der Stand von ledig in verheiratet, so wird dieser im Personenstandsregister aufgenommen. Die Auswirkungen der Stände sind dabei vor allem hinsichtlich der Steuerbelastung von Bedeutung.