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Welche Dinge sind unproblematisch zu veroffentlichen?

Welche Dinge sind unproblematisch zu veröffentlichen?

Werke wie etwa Fotos, Musik, Videos oder Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt: Was private Nutzer selbst gemacht haben, können sie auch nutzen, wie sie wollen, solange sie damit nicht in andere Rechte – zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte anderer – eingreifen.

Welche Bilder darf man aus dem Internet benutzen?

Grundsätzlich gilt: Alle Fotos, die Sie im Internet sehen, sind laut Paragraf 72 Abs. 1 Urheberrechtsschutzgesetz geschützt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob es sich um eine verwackelte Privataufnahme oder ein künstlerisch gestyltes Profibild handelt.

Unter welchen Voraussetzungen können Fotos aus dem Internet für eigene Veröffentlichungen verwendet werden?

Bilder müssen immer mit einer Quellenangabe veröffentlicht werden. Nur wenn ausdrücklich keine Quellenangabe vorgeschrieben ist, darf man darauf verzichten. Immer verwenden darf man Bilder, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind.

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Was darf man hochladen?

Geschützte „Inhalte“ (genauer: Werke) sind im urheberrechtlichen Sinne Musikstücke, Filme, Texte, Fernsehsendungen, Computerprogramme, Grafiken und vieles mehr. Wer solche fremden Inhalte nutzt, sollte sich bewusst sein, dass das Urheberrecht hierfür strenge Regeln aufstellt.

Wie können sie eine Webseite kopieren?

Um eine Webseite zu kopieren, sollten Sie sich das kostenlose Open Source Programm „HTTrack“ herunterladen und installieren. Die heruntergeladenen Seiten können Sie dann mit einem Webbrowser von Ihrer Festplatte aus öffnen. Sie können nur das Erscheinungsbild einer Website kopieren, nicht die Website als solche herunterladen.

Wie kopieren sie eine URL von einer bestimmten URL?

Zum Kopieren aller Seiten einer bestimmten URL ergibt es Sinn, ein Programm zu installieren, das die Arbeit erledigt. Dann müssen Sie nicht die HTML – und CSS-Dateien von jeder Seite einzeln kopieren. Installieren Sie das Programm „HTTrack“.

Was ist ein Kopierschutz?

Beim Kopierschutz handelt es sich um Maßnahmen, die dazu dienen, die Vervielfältigung von Informationen zu verhindern. Laut Urheberrecht dürfen diese technischen Schutzmechanismen nicht ausgehebelt werden. Personen, die den bestehenden Kopierschutz einer CD/DVD umgehen, begehen demnach eine Straftat.

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Welche Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen?

Jede Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen – auch private Liebhaberseiten. Erstellen Sie keine Datenschutzerklärung für Ihre Homepage, droht Ihnen eine Abmahnung. Dabei werden Ihnen die Abmahnkosten von ca. 100 bis 200 Euro in Rechnung gestellt.