Inhaltsverzeichnis
Welche Daten für Kaufvertrag?
Angaben zu den Verkäufern
- Vollständiger Name.
- Geburtsname, falls vorhanden.
- Anschrift.
- Geburtsdatum.
- Kontaktdaten.
- Persönliche Steuer-Identifikationsnummer.
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass.
- Kontoverbindung zur Zahlung des Kaufpreises.
Welche Unterlagen zum notartermin mitbringen?
Das Wichtigste, was Sie zum Beurkundungstermin mitbringen müssen, ist ein gültiges Ausweispapier. Ob Personalausweis oder Reisepass ist dabei eher zweitrangig – Hauptsache, Sie sind auf dem Lichtbild eindeutig zu erkennen. Bitte denken Sie auch an Ihre Steuer-Identifikationsnummer, da diese ebenfalls benötigt wird.
Was sind verdeckte Mangel beim Hauskauf?
Ein versteckter Mangel beim Hauskauf liegt dann vor, wenn dieser für Sie als Käufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht ersichtlich, dem Verkäufer jedoch bekannt war oder dieser ihn vermuten konnte. Das BGB definiert den Mangel also als ein Abweichen der vereinbarten Beschaffenheit.
Was sind Mangel beim Hausverkauf?
Was sind Mängel? Ein Sachmangel beim Hauskauf liegt nach § 434 BGB vor, wenn die Immobilie entweder nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn sie nicht die übliche Beschaffenheit hat und sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet.
Welche Angaben benötigt der Notar?
Hausverkauf: Welche Unterlagen braucht ein Notar?
- jeweilige Namen und Adressen von Verkäufer:in und Käufer:in.
- Art und Anschrift der zu verkaufenden Immobilie.
- Kaufpreis.
- Liste des durch die Käufer:innen zu übernehmenden Inventars.
- Räumungstermin.
- gegebenenfalls Informationen über die Makler:innen.
Welche Unterlagen für Grundstückskauf Notar?
Grundstücksverkauf: Unterlagen und wichtige Informationen für den Notar: Was benötigt er?
- Aktueller Grundbuchauszug.
- Altlastenauskunft (sofern verfügbar)
- Erschließungsnachweis (sofern vorhanden)
- Dokumente zu eventuell laufenden Miet- und Pachtverhältnissen.
Was sind verdeckte Mangel?
Unter einem „verdeckten Mangel“ wird gemein- hin der Mangel verstanden, der sich nicht un- mittelbar bei der Übergabe der Sache/Abnahme des Werkes zeigt, sondern erst später zu Tage tritt. Es stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob der Mangel noch geltend gemacht werden kann.