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Welche Briefe darf die Poststelle offnen?

Welche Briefe darf die Poststelle öffnen?

Geregelt ist hierbei, dass alle Briefe, die an die Firma adressiert sind, von dazu befugten Mitarbeitern (Postbevollmächtigte/r, Sekretär/in etc.) geöffnet werden dürfen. Post hingegen, die als persönlich gekennzeichnet ist, darf nur von dem jeweiligen Empfänger geöffnet werden.

Welche Post darf eine ZFA öffnen?

Der Brief kann also von der für die Postbearbeitung zuständigen Kraft bedenkenlos geöffnet werden. Dasselbe gilt, wenn dem Namen noch der (veraltete) Zusatz „zu Händen von“ (abgekürzt mit z.H. oder z. Hd.) angefügt ist.

Wie kann die Post innerhalb eines Unternehmens verteilt werden?

Verteilen Wie die Post verteilt wird, ist abhängig vom Unternehmen. Die Post kann nach der Bearbeitung in der Abteilung abgeholt oder auch zu den entsprechenden Stellen im Unternehmen gebracht werden. In großen Unternehmen wird die Postverteilung oft auch mittels Technik organisiert.

Wann darf man das Briefgeheimnis brechen?

Eine Verletzung des Briefgeheimnisses liegt immer dann vor, wenn unbefugt ein verschlossenes Schriftstück oder ein verschlossener Brief geöffnet werden, wenn diese nicht für die eigene Kenntnis bestimmt waren.

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Was tun wenn man fremde Post bekommt?

Schreiben Sie den Vermerk „Empfänger unbekannt“ vorne auf den Briefumschlag und werfen Sie ihn in den nächsten Briefkasten. Sollte Ihnen die richtige Adresse bekannt sein, reicht ein Vermerk „weiterleiten an …“. In diesem Fall müssen Sie den Briefe nicht neu frankieren, auch wenn Sie ihn ins Ausland nachsenden.

Was tun mit Post irrläufer?

Was mache ich mit einem Irrläufer im Briefkasten? Haben Sie irrtümlich Post einer fremden Person erhalten, werfen Sie den Brief kurzerhand in einen Briefkasten der Deutschen Post ein. Der Brief wird dann erneut sortiert und dem korrekten Empfänger wahrscheinlich am nächsten Tag zugestellt.

Was tun wenn man falsche Post bekommt?

Besser ist es, falsch adressierte Post mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ oder falls der Adressat umgezogen ist mit „weiterleiten an “ in den Postbriefkasten zu geben. Findet die Post weder Empfänger noch Absender, werden die Briefe in einer Zentralstelle in Marburg geöffnet, um so Hinweise zu erhalten.

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