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Welche Besonderheiten gibt es beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie?

Welche Besonderheiten gibt es beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie?

Steuerliche Besonderheiten beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie Der Verkaufserlös einer Gewerbeimmobilie unterliegt nicht nur der Einkommenssteuer, sondern auch der Gewerbesteuer. Wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen und der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf erfolgt, müssen Sie Einkommenssteuer auf die Verkaufssumme zahlen.

Was sind die wichtigsten Punkte bei der Gewerbeimmobilie?

Einer der wichtigsten Punkte ist der richtige Standort. Handelt es sich bei der Gewerbeimmobilie um ein Büro, ist eine optimale Verkehrsanbindung wichtig. Außerdem sollte die Miete bezahlbar sein, was in Großstädten oftmals schwer ist. Gewerbeimmobilien die nicht unmittelbar in zentraler Lage liegen, sind meistens günstiger.

Welche Steuern gelten für eine Gewerbeimmobilie?

Mieteinnahmen gelten als Einkommen und müssen daher ebenfalls versteuert werden. Handelt es sich um eine Gewerbeimmobilie, ist zusätzlich außerdem eine Gewerbesteuer zu zahlen. Die Höhe der Steuern ist also stark abhängig vom Verkehrswert der Immobilie.

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Was gibt es bei der Bewertung von Gewerbeimmobilien?

Bei der Bewertung von Gewerbeimmobilien gibt es erhebliche Unterschiede zu den klassischen Immobilien. Alle Immobilien, die von dem Besitzer selbst zu Wohnzwecken genutzt werden, können anhand des Sachwertverfahrens verurteilt werden. Der Wert des Hauses wird anhand der Kosten ermittelt, die im Falle eines Neubaus anfallen würden.

Wie kann ich die Gewerbeimmobilie versteuern?

Im Gegenzug können Sie den Gewinn um die Kosten mindern, die Ihnen beim Verkauf der Immobilie entstanden sind. Der Rest bleibt der zu versteuernde Gewinn. Sollte die Gewerbeimmobilie vor dem Verkauf als Betriebsvermögen geführt worden sein, muss sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung genannt werden.

Ist eine Gewerbeimmobilie gewerblich?

Damit eine Immobilie als Gewerbeimmobilie klassifiziert wird, muss ihre Hauptnutzung gewerblicher Natur sein. Laut Gesetzgeber liegt dies vor, wenn die Immobilie zu mehr als 80 Prozent gewerblichen Zwecken dient und nicht Teileigentum ist.