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Welche Besonderheiten gibt es beim Antrag auf schlichte Änderung?
Die Besonderheiten im Vergleich zum Einspruch: Für den Antrag auf schlichte Änderung sind – anders als beim Einspruch – keine Formvorschriften zu beachten. Der Antrag kann also auch mündlich gestellt werden. Der Antrag auf schlichte Änderung muss innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden.
Was ist ein Einspruch oder ein Antrag auf Änderung?
Einspruch oder Antrag auf Änderung. Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist oder einen Fehler entdeckt hat, hat zwei Möglichkeiten, um gegen den Bescheid vorzugehen. Die eine Möglichkeit ist, Einspruch einzulegen. Die andere Möglichkeit ist, einen Änderungsantrag zu stellen. Und mitunter ist ein Antrag auf Änderung die bessere Wahl.
Was ist ein berichtigungsantrag?
Berichtigungsantrag. Nur die bereits genannten Änderungswünsche dürfen begründet und ergänzt werden. Bei einem Antrag auf schlichte Änderung darf das Finanzamt nicht verbösern. Will das Finanzamt dem Änderungsantrag nicht entsprechen oder ist der Änderungswunsch nicht genau genug bestimmt, gilt der Änderungsantrag als Einspruch.
Wie muss ein Änderungsantrag formuliert werden?
Ein Änderungsantrag muss von Anfang an konkret formuliert sein. Der Betroffene kann also nicht nur allgemein eine Änderung beantragen. Stattdessen muss er konkret angeben, in welchen Punkten die Änderung vorgenommen werden soll. Zudem ist es nicht möglich, weitere Änderungswünsche vorzubringen, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Ist ein schlichter Änderungsantrag möglich?
2. Beim schlichten Änderungsantrag ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich. Das bedeutet: Selbst wenn der Bearbeiter im Finanzamt Ihrem Berichtigungsantrag zustimmt, müssen Sie zunächst die im ersten Bescheid festgesetzte Steuer ans Finanzamt abführen. Sie erhalten einen zu viel gezahlten Betrag später erstattet.
Welche Nachteile hat der Änderungsantrag?
Der Änderungsantrag kann auch zwei Nachteile haben: Zum einen ist hier kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich. Das heißt, wenn das Finanzamt Geld von Ihnen fordert, müssen Sie auf jeden Fall erst einmal bezahlen, auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht korrekt ist.
Was ist ein Einspruch bei Änderungsbegehren?
Nicht ausdrücklich als Einspruch bezeichnete, vor Ablauf der Einspruchsfrist schriftlich oder elektronisch vorgetragene Änderungsbegehren des Stpfl. können regelmäßig als schlichte Änderungsanträge behandelt werden, wenn der Antragsteller eine genau bestimmte Änderung des Steuerbescheids beantragt und das Finanzamt dem Begehren entsprechen will.