Welche Arten von Vernachlässigung gibt es?
Vernachlässigung kann körperlich, erzieherisch oder emotional erfolgen
- unzureichende Grundversorgung (mangelnde Ernährung, unzureichende Körperpflege),
- mangelnde Gesundheitsfürsorge,
- mangelnde Aufsicht (z. B.: Säuglinge, Kleinkinder werden alleine gelassen),
- unzureichende oder inadäquate Anregung für das Kind.
Was zählt unter Vernachlässigung?
Vernachlässigung liegt nur dann vor, wenn über längere Zeit bestimmte Versorgungsleistungen materieller, emotionaler oder kognitiver Art ausbleiben. Vernachlässigung ist ein chronischer Zustand der Mangelversorgung des Kindes.
Was versteht man unter emotionaler Vernachlässigung?
“ (Blum-Maurice, 2000) In diesem Sinne ist eine emotionale Vernachlässigung eine inadäquate oder fehlende Fürsorge bzw. Zuwendung von Eltern, Erziehungsberechtigten oder Dritten dem Kind gegenüber, meist im Zusam- menhang mit einem nicht hinreichenden, ständig wechselnden und dadurch nicht sicheren Bezie- hungsangebot.
Was umfasst der Begriff der Vernachlässigung?
Entsprechend der Unterscheidung von Garbarino und Gilliam (1980) umfasst der Begriff der Vernachlässigung alle Formen von Unterlassungen durch Betreuungspersonen, die eine Gefährdung bzw. Schädigung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung zur Folge haben.
Welche Personen sind betroffen von der Vernachlässigung?
Häufig davon betroffen sind Babys, Kinder, Kranke, Behinderte (besonders geistig Behinderte), Arme, Alte, einsame Menschen, Hilflose und Leute in Heimen oder Krankenhäusern. In der Regel werden zwei Formen von Vernachlässigung unterschieden – die körperliche und die psychische.
Welche Form der Vernachlässigung ist in der Praxis von hoher Bedeutung?
Die in der Definition vorgenommene Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Formen der Vernachlässigung ist in der Praxis von hoher Bedeutung.
Welche Formen von emotionaler Vernachlässigung gibt es?
Neben der sprachlichen Auffälligkeit gibt es jedoch zahlreiche Formen emotionaler Vernachlässigung, die in der Regel häufig in Kombination untereinander oder auch mit anderen Formen der Kindeswohlgefährdung auftreten.