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Welche Arten von Pflegediagnosen gibt es?

Welche Arten von Pflegediagnosen gibt es?

Es lassen sich die Pflegediagnosen grundsätzlich in vier Formen unterscheiden.

  1. Aktuelle Pflegediagnosen.
  2. Hoch-Risiko-Diagnosen.
  3. Symptom-Pflegediagnosen (korrespondierende Pflegediagnose)
  4. Wellness-Pflegediagnosen.
  5. Verdachts-Pflegediagnose (Verdacht auf …).

Was sind Pflegediagnosen Beispiele?

Die aktuelle Pflegediagnose bezieht sich auf einen durch Hauptsymptome nachweisbaren Zustand. Beispiel: Obstipation, Hauptsymptome: niedrige Stuhlfrequenz, dabei Schmerzen und harter Stuhl.

Wie viele Nanda Pflegediagnosen gibt es?

Gemäß Studien ist die Klassifikation NANDA-I die am Weitesten verbreitete Pflegediagnosenklassifikation. Die aktuelle Klassifikation enthält 216 Pflegediagnosen und wurde in über 20 Sprachen übersetzt.

Was sind pflegediagnosen Beispiele?

Wie behandelt der Patient seinen Patienten?

Der Arzt bezieht den Patienten in alle Entscheidungen bezüglich seiner gesundheitlichen Situation mit ein. Der Patient wird von Arzt und Praxispersonal freundlich und respektvoll behandelt. Der Patient erhält ohne Probleme Zugang zu seinen Patientenunterlagen.

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Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?

Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).

Wie dürfen Patientendaten erhoben und genutzt werden?

Darüber hinaus unterliegen sie auch dem Arztgeheimnis. Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet.

Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?

Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.