Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Arbeitnehmer zählen bei KuG?
- 2 Welche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
- 3 Welche Mitarbeiter zählen bei Kurzarbeit Elternzeit?
- 4 Wie hoch ist die Erstattung nach AAG?
- 5 Wann hat der Arbeitgeber Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
- 6 Welche Pflichten hat ein Mitarbeiter?
- 7 Wie ist die Aussetzung des Verfahrens geregelt?
- 8 Wie kann eine Aussetzung des Verfahrens beantragt werden?
Welche Arbeitnehmer zählen bei KuG?
Es sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die an mindestens einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Dazu zählen auch Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Welche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, soweit keine Tatbestände der Versicherungsfreiheit vorliegen. Versicherungsfrei beschäftigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Wie zählen geringfügig Beschäftigte bei Kurzarbeitergeld?
Minijobber werden bei der Beschäftigtenzahl berücksichtigt Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl im Rahmen der Beantragung von Kurzarbeitergeld zählen alle Arbeitnehmer dazu, die in dem Abrechnungsmonat mindestens einen Tag Kurzarbeit geleistet haben. Dazu zählen auch die Minijobber.
Welche Mitarbeiter zählen bei Kurzarbeit Elternzeit?
Ferner sind die Arbeitnehmer nicht mitzuzählen, deren Arbeitsverhältnis ruht; dazu zählen insbesondere Arbeitnehmer in Elternzeit, soweit diese nicht Teilzeitarbeit leisten. Heimarbeiter sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen.
Wie hoch ist die Erstattung nach AAG?
Grundsätzlich erstattet die TK Ihnen 70 Prozent der Aufwendungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Auf Wunsch erhalten Sie aber auch 80 oder 50 Prozent, ganz nach Ihrer Wahl. Bei Mutterschaft erstattet die TK 100 Prozent der Aufwendungen.
Haben neue Mitarbeiter Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn der Arbeitsvertrag vor der Anmeldung der Kurzarbeit geschlossen wurde, der Arbeitsbeginn aber in die Kurzarbeit fällt. Nur wenn zwingende Gründe vorliegen, haben auch nach Kurzarbeitsbeginn neu eingestellte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Wann hat der Arbeitgeber Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal zu 100 Prozent erstattet. Ab dem 01. Januar 2022 werden pauschal 50 Prozent erstattet.
Welche Pflichten hat ein Mitarbeiter?
Pflichten des Arbeitnehmers: Arbeits-/Dienstpflicht: Erbringen der vereinbarten Arbeit. Treuepflicht: Arbeitnehmer muss sich für Interessen des Unternehmens einsetzen. Gehorsamspflicht bzw. betriebliche Rücksichtspflicht zur Gewährleistunge der Ordnung und Sicherheit des Unternehmens.
Was ist eine Aussetzung eines Verfahrens?
Aussetzung eines Verfahrens, siehe Unterbrechung (Recht)#Aussetzung des Verfahrens. Aussetzung des Handels ist die Herausnahme von Wertpapieren aus dem Börsenhandel. Aussetzung eines Vermächtnisses (Erbrecht) Aussetzung (Strafrecht) (Aussetzen einer Person, insbesondere Kindesaussetzung) ist ein materiell-rechtlicher Straftatbestand.
Wie ist die Aussetzung des Verfahrens geregelt?
Die Aussetzung des Verfahrens ist – anders als das Ruhen des Verfahrens – für jeden Prozess in der jeweiligen Prozessordnung geregelt: Die Aussetzung des Verfahrens endet in der Regel durch Aufhebung oder durch Aufnahme des Rechtsstreits. II.
Wie kann eine Aussetzung des Verfahrens beantragt werden?
Die Aussetzung des Verfahrens kann auch in sonstigen Fällen gemäß § 248 ZPO beim Prozessgericht beantragt werden. Das Gesetz nennt hierbei fünf Fälle, in denen eine Aussetzung des Verfahrens in Betracht kommt, von denen die ersten beiden Fälle in der Praxis am bedeutendsten sind:
Was sind die Rechtsfolgen eines ausgesetzten Verfahrens?
Rechtsfolgen eines ausgesetzten bzw. ruhenden Verfahrens. Ist das Verfahren ausgesetzt oder in Ruhe, so laufen die prozessualen Fristen nicht – bei der Unterbrechung und der Aussetzung auch nicht die Notfristen. Darüber hinaus sind jegliche Prozesshandlungen gem.