Welche Angaben dürfen bei einem Gebrauchtfahrzeug fehlen?
Dazu gehören neben dem vollständigen Namen auch die Adressen beider Vertragspartner sowie ggf. Telefonnummern und E-Mailadressen. Fahrzeugdaten: Auch Angaben zu Modell, Hersteller, Kilometerstand, Erstzulassung und dem amtlichen Kennzeichen dürfen im Kaufvertrag für das Gebrauchtfahrzeug nicht fehlen.
Welche Angaben dürfen im Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge fehlen?
Fahrzeugdaten: Auch Angaben zu Modell, Hersteller, Kilometerstand, Erstzulassung und dem amtlichen Kennzeichen dürfen im Kaufvertrag für das Gebrauchtfahrzeug nicht fehlen. Bekannte Mängel und Schäden (sofern vorhanden): Weist das Kaufobjekt Mängel auf, können diese auch im Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge festgehalten werden.
Warum sollte man einen AT-Motor verkaufen?
Möchte man ein Fahrzeug mit einem Austauschmotor verkaufen, dann sollte man diesen auf keinen Fall verschweigen. Im Regelfall steigert ein ATM den Wert eines Fahrzeugs und deshalb ist das Vorhandensein sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer von Vorteil. Aus diesem Grund sollte der AT-Motor explizit angegeben werden.
Was ist wichtig für den Käufer beim Kauf von Gebrauchtwagen?
Verpflichtung für den Käufer, das Auto umzumelden: Gerade bei einem Privatverkauf ist es wichtig, dass Sie sich absichern und den Käufer verpflichten, das Fahrzeug unverzüglich ummelden zu lassen. Wichtig: Auch der vereinbarte Gesamtpreis darf im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen nicht fehlen.
Was ist der Ratgeber zum Autokauf?
Der Ratgeber zum Autokauf hilft Ihnen weiter. Beim Autokauf sollten Sie sich ganz zuerst die grundsätzliche Frage stellen: Wofür brauche ich das Auto eigentlich? Den Weg zur Arbeit? Meine siebenköpfige Familie? Für die Ausfahrt am Wochenende? Haben Sie diese Frage geklärt, wissen Sie auch bereits, welche Fahrzeugtypen in die engere Auswahl kommen.