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Welche Angaben darf Vermieter verlangen?

Welche Angaben darf Vermieter verlangen?

Nach dem Besichtigungstermin, wenn der potenzielle Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten erheben und speichern: weitere Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Faxnummer. weitere Angaben zur Identität, z.B. das Geburtsdatum. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Was darf der neue Vermieter fragen?

Was darf ich grundsätzlich als Vermieter fragen? Grundsätzlich sind nur Fragen über Angaben zulässig, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Mietvertrages notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Einkommensnachweise oder die Anzahl an Personen, die einziehen.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Auch nach seinem Geburtsdatum und Geburtsort, dem Familienstand, der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen einschließlich Kinder und möglichen Haustieren darf der Vermieter fragen. Welche finanziellen Fragen darf der Vermieter stellen?

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Was sollten Vermieter beachten?

Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben. Auch interessant: Wohnung privat vermieten: Was müssen Vermieter beachten? (von der Mietersuche bis zur Übergabe)

Was darf der Vermieter in der Selbstauskunft erwarten?

Allerdings darf der Vermieter in der Selbstauskunft nur eine wahrheitsgemäße Antwort auf solche Fragen erwarten, die einen direkten Einfluss auf das Mietverhältnis haben. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Fragen erhoben werden dürfen und welche vom Mieter nicht beantwortet werden müssen.

Wie kann der Vermieter die potentiellen Mieter besichtigen?

Der Vermieter hat dann die Qual der Wahl und muss denjenigen Interessenten auswählen, der ihm am geeignetsten und vor allem am zuverlässigsten erscheint. Diese Auswahl zu treffen, ist oft nicht leicht, zumal der Vermieter die potentiellen Mieter in der Regel nur einmal bei der Besichtigung der Wohnung zu Gesicht bekommt.

Was darf der Vermieter den Arbeitgeber fragen?

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Danach dürfen Vermieter fragen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf und Arbeitgeber. Schweizer oder Ausländer – bei Ausländern zudem die Art der Aufenthaltsbewilligung und wann diese abläuft. Wer sonst noch in der Wohnung wohnen wird, den Mietvertrag aber nicht mit unterzeichnet, also etwa Kinder oder Ehepartner.

Welche Angaben bei Mieterselbstauskunft?

Neben personenbezogenen Daten enthält die Mieterselbstauskunft auch Informationen zu Arbeitgeber, Beruf, Einkommen und Bonität der Mietbewerber. Sie erfasst ebenfalls den Familienstand und die Anzahl der Personen, die in der Immobilie wohnen werden. Mehr Infos zu den Angaben in der Mieterselbstauskunft lesen Sie hier.

Welche Schufa Daten an Vermieter?

Der Schufa-Bonitätscheck für deinen Vermieter beinhaltet Angaben zu deiner Person (Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum) und eine allgemeine Einschätzung deiner Zahlungsmoral. Wer negative Einträge in seiner Schufa-Auskunft gespeichert hat, wird es dementsprechend schwerer haben, einen Mietvertrag abzuschließen.

Wie wähle ich den richtigen Mieter aus?

Tipps für die Suche nach dem perfekten Mieter

  1. Tipp 1: Angemessene Miete festlegen.
  2. Tipp 2: Der Mieter sollte zu den anderen Mietern passen.
  3. Tipp 3: Persönliche Besichtigungstermine.
  4. Tipp 4: Fordern Sie unbedingt Nachweise und Sicherheiten ein.
  5. Tipp 5: Werden Sie bei Mietausfällen schnell aktiv.
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Welche Angaben muss ein Mieter machen?

Personalausweis, Führerschein, Reisepass) des Mieters bzw. machen davon eine Kopie. Gehaltszettel/Arbeitsvertrag: Vermieter möchten sichergehen, dass sich Mieter die Wohnung auch leisten können. Der Arbeitsvertrag und der letzte Gehaltszettel können schnell und einfach Auskunft darüber geben.

Was darf der Vermieter an der Wohnung besichtigen?

Nach dem Besichtigungstermin, wenn der potenzielle Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten erheben und speichern: weitere Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Faxnummer weitere Angaben zur Identität, z.B. das Geburtsdatum Anzahl der im Haushalt lebenden Personen Beruf und ggf.

Wie erkundigen Vermieter sich nach dem Arbeitsverhältnis des Vermieters?

Häufig erkundigen sich Vermieter auch nach dem Arbeitsverhältnis des Mietbewerbers – und das dürfen sie auch. Genau wie sie fragen dürften, ob er schon einmal eine eidesstattliche Versicherung – den früheren Offenbarungseid – abgelegt hat oder ob es über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren gab oder gibt.