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Was zuerst prüfen Raub oder räuberische Erpressung?
Grundsätzlich können Sie sowohl bei der Prüfung eines Raubes als auch einer räuberischen Erpressung auf die Problematik eingehen. Legt der Sachverhalt nahe, dass eine Abgrenzung zwischen § 249 und §§ 253, 255 StGB geboten ist, erscheint es vorzugswürdiger, mit der Prüfung des Raubes zu beginnen.
Wann liegt Tatentschluss vor?
Von einem Tatentschluss kann nur gesprochen werden, wenn der Entschluss zur Tat endgültig gefasst wurde. Bei dem „tatgeneigten“ Täter, bei dem das „ob“ der Tatbegehung noch nicht feststeht, fehlt es an der erforderlichen Tatentschlossenheit. BGH StV 1987, 528.
Was ist Raub einfach erklärt?
Raub ist ein Diebstahl, bei dem Gewalt angewendet wird. Das können zum Beispiel Schläge sein. Es ist auch Raub, wenn man nur mit Gewalt droht, etwa, indem man das Opfer mit der Faust bedroht. Wer raubt, wird Räuber genannt.
Wann prüft man den Versuch?
Der Versuch – Erkennungsmerkmale in Klausur und Hausarbeit Den Versuch erkennt man zunächst daran, dass eine Straftat offensichtlich nicht vollendet wurde. Maskiert sich der Versuch, so werdet ihr ihn anhand der gescheiterten Prüfung der Vollendung demaskieren. Beispiele: Der V möchte den O töten.
Wann ist der Versuch vollendet?
Versuch beim erfolgsqualifizierten Delikt Der Versuch der Erfolgsqualifikation liegt vor, wenn der Täter auch hinsichtlich der schweren Folge vorsätzlich handelt (vgl. § 11 Abs. 2 StGB), die schwere Folge allerdings nicht eintritt. Der Täter wird wegen Versuchs der Erfolgsqualifikation bestraft.
Wann räuberische Erpressung prüfen?
§ 253 Abs. 4 enthält eine Strafzumessungsnorm für besonders schwere Fälle. In der Klausur ist der besonders schwere Fall – wie immer – nach der Schuld zu prüfen. Ein solcher liegt bei der räuberischen Erpressung vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt.
Wann prüfe ich einen Versuch?
Nach der sog. Zwischenaktstheorie liegt der Versuch vor, wenn nach dem Tatplan des Täters zwischen seinem Verhalten und der Tatbestandsverwirklichung keine weiteren wesentlichen Zwischenakte liegen, so dass sich das Verhalten für einen Beobachter als Einheit darstellt.
Wie ist der Straftatbestand des Raubes geregelt?
Der Straftatbestand des Raubes ist in § 249 StGB geregelt. Die Strafbarkeit des Versuchs ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StGB, da der Raub ein Verbrechen ist. Die Qualifikation des Raubes findet sich in § 25 0 StGB. § 251 StGB enthält eine Erfolgsqualifikation.
Welche Rechtsgüter ergeben sich aus dem Raub?
Daraus ergeben sich zugleich auch die Rechtsgüter des Raubes. Diese sind neben dem Eigentum und Gewahrsam (an einer Sache) auch die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung. Ist der Raub verwirklicht, treten der Diebstahl und die Nötigung auf Konkurrenzebene im Wege der Spezialität zurück, während § 316a StGB zu §§ 249ff.
Was ist die Leichtfertigkeit des Raubes?
Raub mit Todesfolge, § 251 Leichtfertigkeit (gesteigerte Form der Fahrlässigkeit) muss sich auf die Todesverursachung beziehen, d.h. sie darf nicht aus der Begehung des Raubes als solcher hergeleitet werden. trifft jeden Beteiligten, dem selbst Leichtfertigkeit zur Last fällt
Ist ein Raub verwerflich?
Dabei muss es sich um ein Übel handeln, das verwerflich ist bzw. dessen Androhung als allgemein verwerflich anzusehen ist. Dies trifft etwa auf die Androhung einer Körperverletzung zu. Ein Raub ist demnach gegeben, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung eines Übels wegnimmt.