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Was zählt zu Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Ist Diskriminierung ein Kündigungsgrund?
05.12.2011. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen im Arbeitsleben, u.a. jede Diskriminierung wegen einer Behinderung. Denn das AGG schreibt vor, dass für Kündigungen „ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz“ gelten sollen (§ 2 Abs. 4 AGG).
Wie kann man mit Diskriminierung umgehen?
Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Machen Sie Ihre Position klar. Fragen Sie nach. Fragen Sie nach den Gründen für ein Verhalten oder eine Entscheidung und benennen Sie möglichst klar, dass und (wenn mölich) warum Sie nicht einverstanden sind.
Welche Rechtsfolgen einer Diskriminierung im Arbeitsrecht gibt es?
Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit) für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit ein geringeres Entgelt als ein/e andere/r ArbeitnehmerIn, so hat er oder sie Anspruch auf Bezahlung der Differenz sowie Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung (immaterieller Schadensersatz).
Wer soll gegen Benachteiligungen vorgehen?
Antidiskriminierungsstelle berät und schlichtet Aber die Antidiskriminierungsstelle informiert nicht nur – sie bietet Betroffenen auch eine juristische Erstberatung an und vermittelt an andere Beratungsstellen weiter. Außerdem versucht sie, zwischen den Parteien zu schlichten.
Was ist diskriminierendes Verhalten?
Diskriminierung, diskriminierendes Verhalten, Sammelbezeichnung für unangemessenes und ungerechtfertigtes Verhalten gegenüber Personen oder Gruppen ausschließlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser sozialen Gruppe.
Was ist die Diskriminierung von verboten?
Verboten ist Diskriminierung insbesondere. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. bei der Festsetzung des Entgelts. bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen. bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung. beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen. bei den sonstigen Arbeitsbedingungen.
Wann liegt die Diskriminierung in der Arbeitswelt vor?
Diskriminierung in der Arbeitswelt liegt häufig bereits dann vor, wenn Personen (noch) gar nicht bei einem Arbeitnehmer beschäftigt sind, sondern sich erst im Bewerbungsverfahren befinden: Viele Bewerber werden schon im Vorfeld aufgrund eines diskriminierenden Merkmals abgelehnt.
Wie können sie die Diskriminierung selbstständig beenden?
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Diskriminierung am Arbeitsplatz selbstständig beenden können, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Laut AGG ist dieser dazu verpflichtet, Personen oder Stellen im Unternehmen einzurichten, die sich um die Gleichbehandlung der Mitarbeiter sorgen.
Wie können sie sich gegen Diskriminierungen wehren?
Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren. Wenn Sie zunächst Rat brauchen: Fragen Sie bei Ihrer Arbeiterkammer oder Fachgewerkschaft nach. Wenn es zum Rechtsstreit kommt: Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.