Was zählt als Vermögen bei Scheidung?
Anfangsvermögen ist das Vermögen, das er bei Eheschließung hatte. Endvermögen ist das Vermögen, das der Ehegatte bei Beendigung der Ehe hat. Beispiel: Der Ehemann besitzt zum Zeitpunkt der Heirat 10.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung hat er aus seiner Berufstätigkeit ein Vermögen von 25.000 Euro angesammelt.
Was passiert bei Scheidung mit Gütertrennung?
Die Gütertrennung ist ein Güterstand, der bei der Scheidung keine güterrechtlichen Folgen hat. Die Vermögen, die die Ehegatten in der Ehe angeschafft oder erworben haben, werden weder geteilt, noch ausgeglichen. Jeder erhält bei Trennung und Scheidung das, was ihm gehört und was er während der Ehe erwirtschaftet hat.
Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bis zur Auflösung des Güterstands haben beide Ehegatten Eigengut und Errungenschaften. Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können.
Was müssen die Ehegatten bei der Scheidung Teilen?
Die Ehegatten müssen bei der Scheidung das Vermögen teilen, und zwar in Übereinstimmung mit der Errungenschaftsbeteiligung oder einer anderen vorab in einem Ehevertrag vereinbarten Güterregelung. Demzufolge ist die Vermögensaufteilung bei Trennung vom Güterstand der Eheleute abhängig.
Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?
Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.
Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung vereinbart?
Dieser regelt, wie das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird. So vereinbaren die Eheleute zum Beispiel die Zahlung einer pauschalen Summe oder dass bestimmte Wertgegenstände in ihrem Besitz bleiben. Eine weitere Möglichkeit ist die Gütertrennung. Sie kann innerhalb des Ehevertrags oder während der Scheidung vereinbart werden.