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Was wird im Darlehensvertrag vereinbart?

Was wird im Darlehensvertrag vereinbart?

Unter einem Darlehensvertrag versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag, den zwei Personen miteinander schließen. Gesetzlich verankert ist er in § 488 BGB. Der Kreditnehmer wiederum wird verpflichtet, das Darlehen inklusive vereinbarter Zinsen bei Fälligkeit zurückzuzahlen.

Was muss alles in einem Darlehensvertrag stehen?

Was muss ein privater Darlehensvertrag enthalten?

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien.
  • Darlehensbetrag, Zweck und Auszahlung.
  • Darlehenstilgung, Laufzeit und Zinssatz.
  • Sicherheiten und Darlehenskündigung.
  • Sonstige Vereinbarungen.
  • Salvatorische Klausel.

Was ist der effektive Jahreszins für einen Darlehensnehmer?

Der Darlehensnehmer muss ein laufendes Darlehen mit einer Restschuld von 10.000 Euro und einer Restlaufzeit von 36 Monaten zurückzahlen. Der effektive Jahreszins liegt bei 8,99 Prozent. Es besteht die Möglichkeit, ein neues Darlehen zu einem effektiven Jahreszins von 5,99 Prozent aufzunehmen und damit das bestehende Darlehen vorzeitig abzulösen.

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Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Krediten?

Der wesentliche Unterschied zwischen Darlehen und Krediten ist, dass ein Darlehensvertrag erst bei Ausbezahlung des Geldes gültig ist. Beim Kredit ist der Vertrag mit der Unterzeichnung gültig, es besteht also sofort ein Schuldverhältnis zwischen Kreditgeber und -nehmer, obwohl noch kein Geld ausbezahlt wurde.

Wie spricht man von einem Darlehen?

Dabei spricht man gerne von einem Kredit oder auch von einem Darlehen, welche von Kreditinstituten (Banken und Bausparkassen in Österreich) oder Leasinggesellschaften vergeben werden. Das Darlehen ist aber nur eine Unterform des Kredites. Die dazugehörigen Vereinbarungen werden in einem Kredit- oder Darlehensvertrag festgehalten.

Wie kann ein Darlehen vergeben werden?

Dieses wird in aller Regel von einem Kreditinstitut vergeben, kann aber auch von einer Privat- bzw. juristischen Person vergeben werden. Bei diesem Darlehen steht die Immobilie der Bank als Sicherheit zur Verfügung.