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Was ware ohne Bundesverfassungsgericht?

Was wäre ohne Bundesverfassungsgericht?

Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre das Grundgesetz der Bundesrepublik nicht viel wert – beides gehört unabdingbar zusammen.

Ist das Bundesverfassungsgericht ein politisches Organ?

Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Das Gericht ist aber kein politisches Organ.

Wem untersteht das Bundesverfassungsgericht?

Jeder Senat hat eigene, genau definierte Zuständigkeiten, entscheidet aber immer als „das Bundesverfassungsgericht“. Das Bundesverfassungsgericht untersteht als Verfassungsorgan – anders als die Fachgerichte – nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums.

Wie kann der Verfassungsgerichtshof eine Aufhebung versehen?

Der Verfassungsgerichtshof kann eine Aufhebung allerdings auch mit einer „Reparaturfrist“ versehen. Dies geschieht, wenn die sofortige Aufhebung zu schwer wiegenden praktischen Problemen führen würde.

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Was ist die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes?

Eine der zentralen Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes ist die Entscheidung darüber, ob Bundes- oder Landesgesetze der Verfassung entsprechen. Hält er ein Gesetz (eine gesetzliche Bestimmung) für verfassungswidrig, so hat er es (sie) aufzuheben.

Welche Bundesverfassung beruft den Verfassungsgerichtshof auf ihre Rechtmäßigkeit?

Die Bundesverfassung beruft den Verfassungsgerichtshof auch zur Prüfung von Staatsverträgen auf ihre Rechtmäßigkeit (Verfassungs- oder Gesetzmäßigkeit). Keine „Staatsverträge“ iSd Art. 140a B-VG sind Beschlüsse internationaler Organisationen und sekundäres Gemeinschaftsrecht (z.B. Richtlinien und Verordnungen der EU).

Wann ist die Aufhebung einer Gesetzesbestimmung wirksam?

Die Aufhebung einer Gesetzesbestimmung ist vom Bundeskanzler bzw. vom Landeshauptmann unverzüglich kundzumachen. Die Aufhebung der Rechtsvorschrift wird für den Einzelnen grundsätzlich um 24.00 Uhr jenes Tages wirksam, an dem sie im Bundes- oder im jeweiligen Landesgesetzblatt kundgemacht wird.