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Was versteht man unter Besitzer?

Was versteht man unter Besitzer?

Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört, Besitzer, wer sie tatsächlich innehat (z.B. auch der Dieb). Der Besitz ist vererblich und i. Allg. durch Übergabe, bisweilen auch durch bloße Einigung übertragbar.

Was ist Besitz BGB?

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?

In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.

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Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?

Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.

Was sind die wesentlichen Teile des Hauses?

Konkret gehören die wesentlichen Gebäudeteile (z. B. Treppen, Dach), die die Statik betreffenden Teile des Hauses (z. B. tragende Wände, Geschossdecken) und alle technischen Anlagen, um die Ver- und Entsorgung im Haus sicherzustellen (z. B. Heizung) zum gemeinschaftlichen Eigentum.

Welche Maßnahmen werden in der Eigentümerversammlung beschlossen?

Alle Maßnahmen zur Neugestaltung, Modernisierung oder Reparatur beruhen auf gemeinsamen Entscheidungen, die in der sogenannten Eigentümer­versammlung beschlossen werden. Die Wohnungsinhaber können sich dabei in Bezug auf die Planung, Durchführung und Umverteilung der Kosten verständigen.