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Was tun bei Verlust des Mietvertrags?

Was tun bei Verlust des Mietvertrags?

Haben Sie Ihren Mietvertrag verloren, stellt das in der Regel kein großes Problem dar. Sie können sich an Ihren Vermieter wenden, um ein neues Exemplar zu erhalten. Erst wenn es zum Streit mit dem Vermieter kommt, ist Vorsicht geboten.

Wie viele Ausfertigungen Mietvertrag?

In der Praxis liegt der Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung vor und jedes Exemplar wird von Mieter und Vermieter unterschrieben. Jeder Vertragspartner bekommt ein Original. Am besten fertigen Sie sich direkt dazu auch noch eine Kopie an und bewahren Original und Kopie getrennt voneinander auf.

Kann der Vermieter seinen Mietvertrag nicht finden?

Kann der Mieter seinen Mietvertrag nicht finden, während der Vermieter im Besitz seines Vertragexemplars ist, besteht der einfachste Weg, das Problem zu beheben, darin, den Vermieter um sein Vertragsexemplar zu bitten, von diesem eine Abschrift herzustellen und sich diese von dem Vermieter unterzeichnen zu lassen.

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Ist das Kündigungsschreiben für den Mietvertrag erforderlich?

Das Kündigungsschreiben für den Mietvertrag darf also weder per Fax noch per E-Mail verschickt werden. Auch eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Zudem ist eine Unterschrift des Hauptmieters bei der Kündigung vom Mietvertrag zwingend erforderlich.

Ist der Vermieter verpflichtet die Mietsache zu erhalten?

Nach dem vom Gesetz vorgesehenen Regelfall ist es nämlich der Vermieter, der verpflichtet ist, die Mietsache auch während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter den Mieter zur Übernahme von Kosten für Kleinreparaturen auffordert.

Ist der Mietvertrag nicht auffindbar?

Ist der Mietvertrag nicht auffindbar, gilt es zunächst erst einmal, Ruhe zu bewahren und sich vor Augen zu führen, dass der Verlust des Vertragsexemplars weder auf den Bestand noch auf den Inhalt des Mietvertrages Einfluss hat.