Inhaltsverzeichnis
- 1 Was tun bei Problemen mit der Krankenkasse?
- 2 Wie werde ich meine Schulden bei der Krankenkasse los?
- 3 Wer wagt den Wechsel in die private Krankenversicherung?
- 4 Warum wurde in die private Krankenversicherung gelockt?
- 5 Was tun wenn Krankenkasse Widerspruch abgelehnt?
- 6 Kann die Krankenkasse nach der Einschaltung das Krankengeld einstellen?
- 7 Wie kann ich den Widerspruch an die Krankenkasse verschicken?
- 8 Was sind die ablehnenden Bescheide der Krankenversicherung?
Was tun bei Problemen mit der Krankenkasse?
Bei einem drohenden oder akuten Problem mit der Krankenkasse sollten Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt wenden. Ein Fachmann kann einschätzen, ob ein Widerspruch oder eine spätere Klage vor dem Sozialgericht überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Wie werde ich meine Schulden bei der Krankenkasse los?
Haben Sie Schulden bei der Krankenkasse, kann eine Schuldnerberatung Ihnen beim Einigungsversuch mit der Versicherung helfen, insbesondere wenn sich diese wenig kooperativ zeigt. Auch Verbraucherzentralen bieten mitunter Hilfe an.
Wie wurde die gesetzliche Krankenversicherung gegründet?
Ende des 19. Jahrhunderts wurde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch Otto von Bismarck ins Leben gerufen. Aus der Grundversorgung von einst ist mittlerweile einer der größten Wirtschaftszweige entstanden. Alle bundesdeutschen Bürger sind gegenwärtig zwangsweise Mitglied einer gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung.
Wer wagt den Wechsel in die private Krankenversicherung?
Wer den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wagt, trifft aber eine folgenschwere Entscheidung. Die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erfolgt abhängig vom jeweiligen Gesundheitszustand und eventueller Vorerkrankungen. Problematisch ist auch die Versicherung der Familienmitglieder.
Warum wurde in die private Krankenversicherung gelockt?
Viele Menschen wurden in die private Krankenversicherung gelockt, die es sich eigentlich nicht leisten können. Um dem Problem der Nichtzahler zu begegnen, ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung am 1. August 2013 in Kraft getreten.
Wie erfolgt die Aufnahme in eine private Krankenversicherung?
Die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erfolgt abhängig vom jeweiligen Gesundheitszustand und eventueller Vorerkrankungen. Problematisch ist auch die Versicherung der Familienmitglieder. Die Privatversicherer erheben für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag.
Verweigert Ihre Krankenkasse unberechtigt Leistungen, können Sie Widerspruch einlegen….Bei Problemen mit der Krankenkasse stehen Versicherten verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:
- Verbraucherzentralen der Bundesländer.
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
- Bürgertelefon des BMG.
- Bundesamt für Soziale Sicherung.
Was tun wenn Krankenkasse Widerspruch abgelehnt?
Wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte, können Sie innerhalb Monatsfrist Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dabei empfiehlt es sich oftmals, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzubeziehen.
Kann die Krankenkasse nach der Einschaltung das Krankengeld einstellen?
Sollte die Krankenkasse nach Einschaltung des MDK das Krankengeld einstellen, können Sie Widerspruch erheben. Rein vorsorglich sollten Sie jedoch auch Arbeitslosengeld beantragen. Der Arbeitsagentur sollten Sie dann unbedingt ausdrücklich mitteilen, dass Sie bereit sind zu arbeiten, soweit es Ihr Gesundheitszustand zulässt.
Kann die Krankenkasse das Hilfsmittel ablehnen?
Nach Prüfung des Widerspruchs hat die Krankenkasse wieder die Möglichkeit, das Hilfsmittel abzulehnen oder doch noch anzuerkennen. Sollte die Krankenkasse/Pflegeversicherung nicht innerhalb von 3 Monaten über Ihren Widerspruch entschieden haben, können Sie beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen.
Wie kann ich den Widerspruch an die Krankenkasse verschicken?
Das Widerspruchsschreiben an die Krankenkasse am besten per Einschreiben mit Rückantwort verschicken. Damit haben Sie einen Nachweis, dass Sie den Widerspruch verschickt haben. Nehmen Sie fachliche Hilfe in Anspruch. Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 60 Euro pro Monat ! Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
Was sind die ablehnenden Bescheide der Krankenversicherung?
Die ablehnenden Bescheide der Krankenversicherung müssen gemäß § 36 SGB X eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Diese beginnt mit: „Gegen diesen Bescheid können Sie …“. Mit dieser Rechtsbehelfsbelehrung werden Sie darüber informiert, innerhalb welcher Zeit Sie einen Widerspruch einlegen müssen.