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Was steht im Artikel 2 des Grundgesetzes?

Was steht im Artikel 2 des Grundgesetzes?

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Wie lautet das zweite Wort des Artikel 3 des Grundgesetzes?

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Was steht im Artikel 3 Absatz 2 erster Satz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?

Art 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Wie lauten die Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes?

Das Grundgesetz enthält zudem an verschiedenen Stellen sogenannte Staatszielbestimmungen, die von den Staatsstrukturprinzipien abzugrenzen sind. Hierzu gehören vor allem der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere nach Art. 20a GG, die Verwirklichung eines vereinten Europas nach Art. 2 GG).

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Was sind die Grundrechte des BGB?

Grundrechte wirken also vor allem als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Mittelbar wirken die Grundrechte als „objektive Wertordnung” auch auf die Rechtsbeziehungen des Privatrechts. Zum Besipiel müssen die Generalklauseln des BGB grundrechtskonform ausgelegt werden.

Was ist die Einschränkung der Grundrechte in einer Gemeinschaft?

Einschränkung der Grundrechte In einer Gemeinschaft, wie sie in einem Staat naturgemäß besteht, würde eine freie, uneingeschränkte Berufung auf Grundrechte durch die verschiedenen Menschen dazu führen, dass sie sich ständig gegenseitig behindern, da sie sich in ihren Zielen voneinander unterscheiden („Grundrechtekollision”).

Wie werden die Grundrechte geprüft?

In einem Grundrechtsfall werden zunächst die speziellen Grundrechte geprüft. Erst dann, wenn kein vom Handlungsbereich passendes Grundrecht gefunden wird, kommt ein allgemeines Grundrecht (Freiheits- oder Gleichheitsgrundrecht) als „Auffanggrundrecht” in Betracht. Dieses wird also subsidiär (nachrangig) geprüft.