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Was sollten sie beachten bei der Praxiseroffnung als Arzt?

Was sollten sie beachten bei der Praxiseröffnung als Arzt?

Bei der Praxiseröffnung als Arzt sind vielfältige Aspekte zu bedenken. Egal ob Praxisgründung oder Praxisübernahme: Wir informieren Sie über Optionen der Niederlassung, die Wahl der Rechtsform und über die anfallenden Kosten.

Welche Genehmigungen sind für die Arztpraxis vorzulegen?

Wichtige Genehmigungen für die Arztpraxis im Detail. Bei Beantragung der Zulassung ist ein formloses Schreiben vorzulegen, in dem der Ort des Vertragsarztsitzes sowie die Arztbezeichnung vermerkt sind. Ein Auszug aus dem Arztregister sowie eine Bescheinigung über ärztliche Tätigkeiten sind ebenfalls vorzulegen.

Kann man sich als Arzt in einer eigenen Praxis niederlassen?

Wer sich als Arzt in einer eigenen Praxis niederlassen möchte, steht vor vielen Entscheidungen. Grundlegend ist zu klären, ob eine Praxisübernahme oder eher eine Praxisgründung der richtige Weg ist. Die beiden Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Kosten und der Gestaltungsmöglichkeiten.

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Was sind die Unterlagen für die Praxiseröffnung?

Dafür sind die Approbationsurkunde, die Geburtsurkunde und der Nachweis über die ärztliche Tätigkeit vorzulegen. Der Steuerberater meldet die Praxiseröffnung dem Finanzamt. Jetzt ist noch der Antrag auf Zulassung zu stellen. Dafür ist der Eintrag im Arztregister zwingend erforderlich.

Ist die richtige Arzt-Praxis gefunden?

Ist die richtige Arzt-Praxis gefunden, steht mit der Wahl der Rechtsform auch schon die nächste Entscheidung an: Niedergelassene Ärzte, die eine Einzel-Praxis betreiben, einen Anteil an einer BAG halten oder in einer Praxisgemeinschaft arbeiten, sind nach § 18 EstG freiberuflich in einem sogenannten Katalogberuf tätig.

Was sind die Kosten für eine Praxisübernahme?

Hierbei ist zu beachten, dass es erhebliche Unterschiede bei den Kaufpreisen gibt und bei den einzelnen Niederlassungsformen mit unterschiedlich hohen Kosten zu rechnen ist. Etwa 55 Prozent der Ärzte entschließen sich zu der Übernahme einer bestehenden Arztpraxis. Eine Praxisübernahme kostet für einen Humanmediziner ca. 150.000 Euro netto.