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Was sind unzulassige Fragen im Bewerbungsgesprach?

Was sind unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch?

Vorstellungsgespräch: Verbotene Fragen

  • Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen.
  • Schwangerschaft.
  • Kinderwunsch bei Frauen.
  • Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung.
  • Vorstrafen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Vermögensverhältnisse.
  • Krankheiten.

Auf welche Fragen hat der Bewerber das Recht auf Lüge?

In der Regel gelten Fragen zu folgenden Themenbereichen im Bewerbungsgespräch als unzulässig:

  • Schwangerschaft.
  • Familienplanung.
  • Religionszugehörigkeit (Ausnahme: Tendenzbetriebe)
  • Parteizugehörigkeit (Ausnahme: Tendenzbetriebe)
  • Gewerkschaftszugehörigkeit (Ausnahme: Tendenzbetriebe)
  • Lohnpfändungen.
  • Sexueller Orientierung.

Was darf der die Bewerber * In machen wenn der Arbeitgeber eine unzulässige Frage stellt?

Laut Antidiskriminierungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch zwar immer mit einer Lüge beantworten, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrheit zu einer Diskriminierung führt. Doch clevere Personaler umgehen diese Regelungen, indem Sie die Fragen umformulieren.

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Wann darf der Bewerber die Unwahrheit auf gestellte Fragen sagen?

Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht gilt, dass Arbeitssuchende bei einem Bewerbungsgespräch das Recht haben, auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers gar nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu antworten.

Wie geht es mit einem Bewerber ins Interview?

Im Interview, egal ob telefonisch, übers Internet oder persönlich, kommt es darauf an den Bewerber wirklich kennenzulernen. Sie wollen wissen, ob er zu Ihrer Unternehmenskultur passt. Die fachlichen Qualifikationen sind natürlich auch wichtig, aber die lassen sich in der Regel relativ schnell abfragen.

Wie wichtig ist ein gutes Interview?

Ein gutes Interview lebt von den richtigen Fragen. Andersherum kann eine falsche Frage das Gespräch schnell zunichtemachen. Umso wichtiger ist deshalb, verschiedene Fragetypen zu kennen – und gekonnt einzusetzen.

Wie ist es mit Vorstellungsgesprächen zu reagieren?

Besser ist es, die Vorstellungsgespräch Fragen zu kennen und darauf eingestellt zu sein, aber keine ganzen Sätze oder vorgefertigte Phrasen herunterzubeten. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie sich im Vorfeld mit den verschiedenen Fragen beschäftigen, darüber nachdenken und sich bewusst sind, auf welche Arten von Fragen Sie reagieren müssen.

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Welche Fragen sollten Bewerber im Vorstellungsgespräch stellen?

Gute eigene Fragen betreffen immer den angestrebten Job, künftige Aufgaben, Arbeitsbedingungen oder wie Ihre Leistungen gemessen und bewertet werden. Gute Fragen, die Bewerber im Vorstellungsgespräch stellen können, sind: 1. Wie würden Sie Ihre Unternehmenskultur beschreiben? 2. Wie sieht ein typischer Arbeitstag in dieser Position aus? 3.

Welche Fragen sind nicht erlaubt?

“ Da der Gesetzgeber also eine Diskriminierung auf Grund von Familienstand, Kindern/Kinderwunsch, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung verbietet, sind Fragen, die diese Themenbereiche betreffen, im Bewerbungsgespräch generell unzulässig.

Bei welchen Fragen darf man lügen Vorstellungsgespräch?

Lügen im Vorstellungsgespräch sind dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Wahrheit hat. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen: Fragen zu Vermögensverhältnissen und Schulden (bei Bankangestellten, Kassierern) Fragen zu Vorstrafen (bei Juristen oder (Polizei)Beamten)

Welche Fragen muss man beim Vorstellungsgespräch nicht wahrheitsgemäß beantworten?

Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig und müssen nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn ein Zusammenhang mit dem konkreten Job steht. Wer sich als Kassierer/in bewirbt, müsste also z.B. eine Vorstrafe wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Betruges angeben, nicht aber wegen Trunkenheit am Steuer.

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Was der Arbeitgeber nicht darf?

Ihr Chef darf nicht von Ihnen fordern, private Dinge zu berichten, die Sie nicht von sich aus erzählen würden. Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf Privatsphäre und die ist außerdem auch durch das deutsche Rechtssystem geschützt.

Welche Krankheiten muss ich beim Vorstellungsgespräch angeben?

„Auch ansteckende Krankheiten oder Erkrankungen, die zur dauerhaft fehlenden Eignung führen, müssen vom Bewerber ungefragt im Bewerbungsgespräch erwähnt werden, zum Beispiel Allergien bei einem Koch“, so der Anwalt.

Welche Fragen darf ein Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch stellen?

Der Arbeitgeber darf also nur nach Gegebenheiten fragen, die objektiv geeignet sind, das in einem Arbeitsvertrag liegende Risiko zu erhöhen.

  • Alter.
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang.
  • Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
  • Behinderung/Schwerbehinderung.
  • Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
  • Krankheiten.
  • Geschlecht.