Was sind Nebenanlagen im Bebauungsplan?
Nebenanlagen, auch untergeordnete. Nebenanlagen sind Anlagen, auch bauliche Anlagen, die räumlich-funtional einer Hauptnutzung (Gebäude) und dem Nutzungszweck des Baugebiets zugeordnet sind; sie sollen größenmäßig untergeordnet sein.
Was zählt alles zur Geschossfläche?
Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.
Was ist außerhalb der Baugrenze zulässig?
Bauliche Anlagen im Sinne von § 23 Abs. 5 BauNVO sind auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Außerhalb der Baugrenzen sind folgende Anlagen zulässig: Laubengänge und Aufzugsanlagen. Balkone, verglaste Wintergärten und andere untergeordnete Bauteile, wie Außentreppen, Vordächer etc.
Ist ein Gartenhaus eine Nebenanlage 14 BauNVO?
Es ist bereits fraglich, ob das Gartenhaus eine Nebenanlage i.S.d. § 14 BauNVO ist. Eine Anlage ist eine Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO , wenn sie einer anderen Hauptnutzung funktional und räum- lich-gegenständlich dienend zu- und untergeordnet ist (BVerwG, Beschl. v.
Was sind Nebenanlagen Beispiele?
Beispiele für Nebenanlagen finden sich insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben. Dort sind etwa Futterbehälter, Grünfutter-Trockenanlagen oder Dunggruben ebenso anerkannt wie Unterstellräume.
Wie ermittelt man die Geschossfläche?
Wo steht die Geschossflächenzahl? Die GFZ steht auf dem Bebauungsplan. Die sogenannte dimensionslose Größe wird in Dezimalzahlen angegeben und ist für ein gesamtes Baugebiet gültig.
Was zählt nicht zur Geschossfläche?
Die Geschossflächenzahl gibt dabei an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der vorgesehenen Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstückes maximal sein darf. Im Normalfall bleiben Balkone, Loggien und Terrassen bei der Berechnung der Geschossfläche unberücksichtigt.
Was ist die baugrenze?
Die Baugrenze ist die im Bebauungsplan festgesetzte beziehungsweise eingezeichnete Linie, welche von Gebäuden oder deren Teilen nicht überbaut werden darf.
Was ist eine bauliche Anlage?
Bauliche Anlagen im Sinne der BaustellV sind mit dem Erdboden verbundene und aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik). Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die bauliche Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht.