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Was sind Haustiere in Mietwohnungen erlaubt?

Was sind Haustiere in Mietwohnungen erlaubt?

Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ist eine strittige Angelegenheit. Ganz klar erlaubt sind herkömmliche Kleintiere. Dazu zählen Fische, Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen, Vögel. Auch wenn im Mietvertrag die Tierhaltung gänzlich untersagt ist, darf der Vermieter die Haltung von Kleintieren nicht verbieten.

Welche Haustiere sind erlaubt?

I. Welche Haustiere sind erlaubt? Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ist eine strittige Angelegenheit. Ganz klar erlaubt sind herkömmliche Kleintiere. Dazu zählen Fische, Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen, Vögel.

Ist Haustiere erlaubt im Mietvertrag?

Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass Haustiere in der Wohnung bzw. im Haus erlaubt sind, ist jedoch Vorsicht geboten: „Wenn per Mietvertrag Haustiere erlaubt sind, sind damit NICHT per se alle Arten von Tieren gemeint“, warnt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. „Diese Klausel meint die üblichen Haustiere, wie Katze oder Hund.

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Ist die Haustierhaltung in der Wohnung erlaubt?

Kleintiere sind ja ohnehin immer in der Wohnung erlaubt. Wer als Mieter eine Katze oder Hund halten möchte, braucht dennoch die Zustimmung des Eigentümers. Hat der Vermieter sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung, muss sich der Mieter wohl oder übel damit abfinden.

Ist der Mietvertrag für Haustiere zulässig?

Enthält der Mietvertrag keine Bestimmungen über die Haustierhaltung, ist diese grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme gilt für aussergewöhnliche Arten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotential wie etwa Papageien, Giftschlangen oder für Haustiere in grosser Zahl.

Ist der Mietvertrag für Kleintiere erlaubt?

Verbietet der Mietvertrag jedwede Art von Tierhaltung, ist dies ohnehin unwirksam. Kleintiere sind solange erlaubt, bis der Vermieter eine gravierende Belästigung nachweisen kann. Die Haltung von gefährlichen Tieren, also auch Kampfhunden, kann dagegen ohne weiteres untersagt werden.

Kann der Vermieter die Haustiere beseitigen?

Normalerweise wird die Mieterin oder der Mieter zuerst schriftlich gemahnt, bevor der Vermieter die definitive Beseitigung des störenden Tiers verlangen kann. Die meisten Mietverträge in der Schweiz lassen Haustiere nur mit Einwilligung des Vermieters zu.

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Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.

Ist der Vermieter verpflichtet Hunde und Katzen zu verbieten?

Daraufhin ist der Vermieter verpflichtet, die Interessen im Einzelfall abzuwägen und entweder die Tierhaltung zu erlauben oder triftige/sachliche Gründe vorzubringen, warum er Hunde und/oder Katzen in der Wohnung verbietet. Gegen das Verbot oder die verweigerte Zustimmung könnt Ihr gegebenenfalls klagen.

Kann der Vermieter die Haltung von exotischen Tieren verweigern?

Der Vermieter kann jedoch nur aus schwerwiegenden Gründen, wie der Hundeallergie eines Nachbarn oder ähnlichem, die Haltung eines solchen Haustieres, das nicht mehr zu den Kleintieren zählt, verweigern. Für exotische Tiere benötigt man dagegen die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters.

Welche Haustiere dürfen Vermieter und Mieter mit einziehen?

Welche Haustiere bei dem Mieter, ob und zu welchen Bedingungen, in der Mietwohnung mit einziehen dürfen, hängt somit vom Einzelfall ab. Der ist zwar immer unterschiedlich, jedoch ergibt sich ein gewisses Schema bei dem Vermieter und Mieter auch in ganz speziellen Fällen eine Antwort erhalten.

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Ist der Mieter berechtigt zur Tierhaltung?

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter zur Tierhaltung berechtigt ist, darf er in der Wohnung die üblichen Haustiere halten. Die Berechtigung gilt, solange das Mietverhältnis besteht.

Welche Kleintiere darf der Vermieter in seiner Wohnung halten?

Kleintiere wie Nagetiere, Vögel, Zierfische usw. darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten, egal was im Vertrag steht. Bei der Kleintierhaltung muss der Vermieter noch nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden.

Ist die Haustierhaltung erlaubt?

Haustierhaltung: Enthält der Mietvertrag keine Klausel zur Haustierhaltung, so sind Haustiere grundsätzlich erlaubt. Im vermieterfreundlichen Mietvertrag lässt sich festlegen, dass die Haltung grösserer Haustiere nicht erlaubt ist oder der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Welche Haustiere darf der Mieter halten?

„Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (Ziervögel etc.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen oder kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstückes zu befürchten ist.“