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Was sind feuchte Wände und Decken in Mietwohnungen?
Feuchte, gar nasse und schimmelbehaftete Wände und Decken in Mietwohnungen sind ein allbekanntes Problem für die Vertragsparteien und oft Thema Nummer 1 im Mietverhältnis. Der Mieter kürzt die Miete und verlangt Beseitigung der Mängel, weil er der Ansicht ist, dass die Ursache der Schwierigkeiten in der Beschaffenheit der Mietsache zu suchen ist.
Ist der Vermieter für den Schimmel verantwortlich?
Ist der Vermieter für den Schimmel verantwortlich, steht Ihnen ein Recht auf Mietminderung zu. Schimmel in der Wohnung stellt einen Mangel Ihrer Mietsache dar, der Sie in der Regel zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe Ihrer Minderung ist abhängig von der konkreten Beeinträchtigung.
Was ist die Ursache für feuchte im Keller?
Erst wenn der Grund für die erhöhte Feuchtigkeit bekannt ist, können Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine der Hauptgründe für Feuchte im Keller ist ein undichtes und veraltetes Mauerwerk. Der Keller ist in die Erde eingelassen und somit größten Feuchtigkeitsschwankungen ausgesetzt. Regnet es beispielsweise, wird auch der Kellerraum meist feuchter.
Was ist die Ursache für erhöhte Feuchtigkeit?
Eine weitere Ursache für erhöhte Feuchtigkeit ist, wenn der Keller als Wohnraum genutzt wird. Oftmals wurde die untere Etage so ausgebaut, dass man hier problemlos eine Wohnung oder ein Freizeitzimmer einrichten kann.
Warum sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun?
„Um ein wenig Druck auszuüben, kann man dann schreiben, dass man, sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun, die Mängel selbst beheben lässt und dann die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen beziehungsweise von der Miete abziehen wird“, empfiehlt Franz.
Wie reagiert Vermieter auf die Mietminderung?
Mietminderung: Vermieter reagiert nicht. Das Mietrecht gewährt dem Mieter unterschiedliche Gewährleistungsrechte. Eines davon ist das Mietminderungsrecht. Liegt ein Mangel vor, durch den die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist, kann der Mieter kraft Gesetzes die Miete mindern.
Kann der Vermieter den Mangel nicht erheben?
Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht, kann der Mieter auch die „Einrede des nicht erfüllten Vertrages“ erheben und einen Teil der Miete zurückbehalten (BGH WuM 1997, 488). Das Zurückbehaltungsrecht beschränkt sich auf etwa den 3- bis 5-fachen Betrag der Minderungsquote (LG Berlin GE 1996, 549).