Was sind erhebliche Mängel Wohnung?
Ein erheblicher Mangel der Mietsache liegt dann vor, wenn tatsächlich und nachweisbar in die Nutzbarkeit der Mieträume eingegriffen wird. Die Regelung des § 536 BGB sieht in einem solchen Fall die Befreiung des Mieters von seiner Mietzahlungspflicht oder die Minderung der geschuldeten Miete vor.
Wann darf der Vermieter die Wohnung öffnen lassen?
Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen. Die Regel sind jedoch 3 oder 4 Tage und bei Kauf- oder Mietinteressenten 14 Tage.
Bis wann muss Vermieter Mängel beseitigen?
Die Mängelmeldung sollte unbedingt eine konkrete Frist zur Beseitigung enthalten. Bei einem Notfall, zum Beispiel einen Rohrbruch oder Heizungsausfall im Winter, muss unverzüglich gehandelt werden. Bei normalen Mängeln gilt in der Regel ein Zeitraum von 14 Tagen als angemessen.
Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?
Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.
Welche Rechte hat der Vermieter gegenüber dem Vermieter?
Wichtig: Jeder Mieter hat gemäß Datenschutz im Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter ein umfassendes Auskunftsrecht. Das ändert sich auch nicht mit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018. Auf Anfrage ist der Vermieter regelmäßig dazu verpflichtet, anzugeben,…
Wie kann der Vermieter den Mangel nachweisen?
Dabei ist entscheidend, in wessen Verantwortungsbereich der Mangel anzusiedeln ist. Kann der Vermieter Ihnen zum Beispiel nachweisen, dass Sie den Mangel selbst zu verantworten haben – im Falle des Schimmels durch ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten, müssen Sie erst nachweisen, dass Sie nicht daran schuld sind.
Wie darf der Vermieter personenbezogene Daten erheben?
Der Vermieter darf je nach Status des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten vom (potentiellen) Mieter erheben. Unzulässig sind bei der Mieterselbstauskunft jedoch regelmäßig Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Mieters. Der Vermieter darf zudem regelmäßig nicht gegen den Willen des Mieters das vermietete Objekt betreten.