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Was sind Eigenschaden in der Kfz-Versicherung?

Was sind Eigenschäden in der Kfz-Versicherung?

Die Eigenschadendeckung kommt am häufigsten in der Kfz-Versicherung vor. Sie trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug an einem anderen auf ihn zugelassenen Fahrzeug durch einen Unfall verursacht. Einige Versicherer dehnen den Eigenschaden auf weiteres Eigentum des Versicherungsnehmers aus.

Sind ältere Autos in der Versicherung teurer?

Je älter der Fahrer, desto teurer ist die Kfz-Versicherung. Die Kfz-Versicherung wird für Ältere immer teurer. Im Alter ab 80 Jahren beispielsweise zahlen Autofahrer mehr als den doppelten Beitrag eines 50-Jährigen für ihre Vollkasko. Das zeigt eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox.

Was ist die Kfz-Versicherung für ihr Auto?

Unter allen Versicherungen für Ihr Auto ist sie die Kfz-Versicherung, die jeder Besitzer für seine Fahrzeuge abschließen muss. Die Kfz-Versicherung übernimmt durch Unfälle entstandene Schäden und ist die Grundvoraussetzung, um Fahrzeuge im Straßenverkehr in Deutschland bedienen zu dürfen und eine Kfz-Zulassung zu erhalten.

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Welche Kfz-Versicherung gehört in die Pflichtversicherungen?

Die Kfz-Versicherung gehört in die Gruppe der Pflichtversicherungen. Ohne gültigen Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Auto nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Umso größer ist der Schreck, wenn plötzlich die Kündigung vom Kfz-Versicherer im Briefkasten liegt.

Welche Altersklassen sind in der Kfz-Versicherung angesetzt?

Die Altersklassen 0 – 5 sind auch in der Kfz-Versicherung von hoher Relevanz. Sollte kein Datum im Fahrzeugbrief vorhanden sein, zu welchem ein Fahrzeug das erste Mal im Straßenverkehr zugelassen wurde, wird das Auto, egal ob Neuwagen oder nicht, in der Regel in die Altersklasse 3 und somit im versicherungstechnischen Mittelfeld angesetzt.

Ist ihre Kfz-Versicherung gekündigt?

Wenn Ihre Kfz-Versicherung gekündigt worden ist, weil Sie den Beitrag nicht, nicht vollständig oder zu spät bezahlt haben, ist der Versicherer zwar im Recht. Aber in vielen Fällen können Sie das Problem klären und sich mit dem Versicherer darauf einigen, dass er die Kündigung zurücknimmt.