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Was sind die Rechte eines Besitzers?

Was sind die Rechte eines Besitzers?

Zunächst einmal steht dem Besitzer das Recht zur Selbsthilfe aus § 859 zu. § 859 II bestimmt, dass der Besitzer demjenigen, der ihm eine bewegliche Sache mittels verbotener Eigenmacht wegnimmt, die Sache mit Gewalt wieder abnehmen darf, wenn er ihn auf frischer Tat betrifft oder verfolgt (Besitzkehr).

Welche Rechte und Pflichten haben Besitzer und Eigentümer?

Nach § 985 BGB kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Gemäß 986 BGB kann der Besitzer die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist.

Welche Pflichten hat ein Besitzer?

Grundsätzlich darf der Eigentümer mit der eigenen Sache nach Belieben verfahren. Ein Hauseigentümer kann beispielsweise das eigene Haus verkaufen, vermieten, belasten, leer stehen lassen und an den Innenräumen Veränderungen vornehmen.

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Was liegt in der Überschreitung des Besitzrechtes?

In dieser Konstellation liegt die Überschreitung des Besitzrechtes darin, dass ein Besitzer, der für einen anderen Besitz (sogenannter Fremdbesitz) ausübt, sich wie ein Eigentümer und damit wie ein Eigenbesitzer verhält, etwa indem er die Sache weiterveräußert.

Wer hat einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes?

Wer einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes hat, soll diesen mit Hilfe der Gerichte und nicht eigenmächtig durchsetzen. Hat z.B. ein Vermieter seinem Mieter wirksam gekündigt, und räumt der Mieter die Wohnung nicht, darf der Vermieter nicht einfach den Mieter eigenhändig aus der Wohnung werfen, sondern muss die Gerichte bemühen.

Welche Grundrechte gibt es in Deutschland?

Gewährt ein Staat seinen Bürgern die Grundrechte, so sind diese normalerweise in der Verfassung niedergeschrieben. In Deutschland sind diese im Grundgesetz garantiert. Sie finden vornehmlich ihre Berücksichtigung im I. Abschnitt GG (Artikel 1 bis 19).

Wie lassen sich diese Grundrechte aufgliedern?

Diese lassen sich ihrem Zweck nach in drei Grundrechtsarten aufgliedern: Freiheitsgrundrechte: in diesen Grundrechten werden die Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber dem Staat gewährt (z.B. Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit in Art. 5 GG).

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