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Was sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Was sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …

Was ist Diskriminierung AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

Was regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Es regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz, unter der Voraussetzung, dass die Benachteiligung eine der folgenden Personengruppen betrifft und sich auf eines dieser sechs persönlichen Merkmale bezieht: Welche körperliche Beeinträchtigung stellt eine Behinderung im Sinne des AGG dar?

Was ist die Motivation hinter der Diskriminierung?

Egal, was die Motivation hinter der Diskriminierung sein mag, eines ist sie immer: Sie ist belastend und verletzend für den, der durch die Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen ist. Bereits im Grundgesetz (GG) im Artikel 3 ist ein Diskriminierungsgebot enthalten.

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Ist der Arbeitgeber Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz haben oft die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen (§ 15 AGG). Hat der Arbeitgeber die Benachteiligung zu vertreten (d. h. Arbeitgeber hat selbst diskriminiert), besteht ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen materiellen Schadens (Lohnausfall).

Wann liegt die Diskriminierung in der Arbeitswelt vor?

Diskriminierung in der Arbeitswelt liegt häufig bereits dann vor, wenn Personen (noch) gar nicht bei einem Arbeitnehmer beschäftigt sind, sondern sich erst im Bewerbungsverfahren befinden: Viele Bewerber werden schon im Vorfeld aufgrund eines diskriminierenden Merkmals abgelehnt.