Menü Schließen

Was passiert wenn man einmal schwarz?

Was passiert wenn man einmal schwarz?

Beim Schwarzfahren handelt es sich um keine Ordnungswidrigkeit. Dem Schwarzfahrer drohen dann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Zudem verlangen die Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro.

Kann man im Zug Ticket lösen?

Prinzipiell müssen Reisende ein Ticket vor Fahrtbeginn kaufen, erklärt Doris Müller-Hellmann von der Deutschen Bahn AG – doch ein Nachlösen im Zug zum Bordpreis ist durchaus möglich. „Der Aufschlag für den Bordpreis beträgt im Fernverkehr 12,50 Euro,“, sagt Müller-Hellmann.

Was macht man am besten wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird?

Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird, muss an der nächsten Station mit den Kontrolleuren aussteigen. Bei manchen greift dann der Fluchtreflex. Wenn ein Schwarzfahrer nicht kooperiert und versucht, wegzulaufen, oder seinen Ausweis nicht herausrückt, dürfen die Kontrolleure ihn festhalten, bis die Polizei eintrifft.

LESEN SIE AUCH:   Warum gehen Wachteln aufeinander los?

Was passiert wenn man mehrmals schwarz fährt?

Strafverfolgung bei fehlendem Fahrschein „Häufig speichern sie die Daten, aber zeigen den Schwarzfahrer erst bei wiederholten Verstößen an.“ Jedes Mal aber wird eine Zivilstrafe fällig, das Beförderungsentgelt in Höhe von maximal 60 Euro.

Ist es möglich ein Ticket im Zug zu kaufen?

Bei Fernverkehrszügen ist es grundsätzlich möglich ein Ticket im Zug zu kaufen. Das ist dann aber etwas teuer als am Schalter oder Fahrkartenautomaten weil ein sog. Bordpreis erhoben wird.

Was ist der Vorteil eines übertragbaren Tickets?

Der Vorteil eines übertragbaren Tickets, dass auch andere damit fahren können, kehrt sich im Fall der Kontrolle bei Vergessen zu einem Nachteil um. Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig.

Kann ein übertragbares Ticket fällig werden?

Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig. Kann eine Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls zunächst eine Strafe erhoben.

LESEN SIE AUCH:   Was ist der grosste Vogel der je gelebt hat?