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Was passiert wenn man die Mietkaution nicht bezahlt?
Wenn der Mieter die Kaution ganz oder teilweise nicht zahlt, kann der Vermieter diese gerichtlich beitreiben. Hierzu kann er entweder eine Klage einreichen oder einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Für die Klage ist bei der Wohnraummiete das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, zuständig.
Was passiert mit der Kaution bei Verkauf?
Grundsätzlich gilt, dass die Mietkaution beim Vermieter verbleibt. Aus dieser Haftung kommt der Verkäufer nur heraus, wenn er entweder eine Zustimmung des Mieters zur Übertragung der Mietkaution erhält oder die Mietkaution an den Mieter zurückgibt.
Wer zahlt Kaution nach Zwangsversteigerungen?
Grundsätzlich gilt: Nach § 566a BGB gehen sämtliche Rechte und Pflichten nach Verkauf bzw. Zwangsversteigerung einer vermieteten Immobilie auf den Erwerber über. Analog § 566a BGB hat der Erwerber jedoch einen Anspruch gegen den früheren Vermieter auf Auszahlung des Kautionsbetrags.
Wann muss der Erwerber die Kaution zurückzahlen?
Der Erwerber muss bei Ende des Mietvertrages an den „mitgekauften“ Mieter die Kaution also nur dann zurückzahlen, wenn sie ihm ausgehändigt wird oder er gegenüber seinem Verkäufer – dem früheren Vermieter – die Verpflichtung zur Rückzahlung übernommen hat.
Kann der Vermieter die Kaution nicht zurückbezahlt werden?
Wenn der Vermieter die Kaution grundlos nicht zurückbezahlt, dann ist es notwendig, ein Verfahren zur Kautionsrückforderung bei der Schlichtungsstelle bzw. beim Bezirksgericht zu führen. Hilfreich ist es, Fotos vom Zustand der Wohnung bei Anmietung und Auszug zu haben, damit keine Beweisschwierigkeiten über den Rückstellungszustand entstehen.
Ist die Kaution geschuldet und bezahlt worden?
Selbst dann nicht, wenn der Mieter dem Vorvermieter die Kaution geschuldet hat. Soweit vom Mieter eine Kaution geschuldet und bezahlt worden ist, muss der Erwerber sicherstellen, dass er nicht nur der Rückzahlungspflicht der Kaution an den Mieter durch den Erwerber unterliegt.
Ist die Nichtzahlung der Kaution ein Kündigungsgrund?
Ist die Nichtzahlung der Kaution ein Kündigungsgrund? Ja, seit dem Jahr 2013 ist die Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Mietsicherheit laut §569 Abs. 2 a des BGB ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses.