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Was passiert wenn man der Polizei den falschen Namen sagt?

Was passiert wenn man der Polizei den falschen Namen sagt?

Die Falsche Namensangabe stellt gemäß § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nur dann dar, wenn dies gegenüber einer „zuständigen Behörde“ bei Ausübung ihres Amtes erfolgt. Eine Begehung der Ordnungswidrigkeit ist im privaten Verkehr nicht möglich.

Wer ahndet 111 OWiG?

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine …

Was tun bei anhörungsbogen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Frist in der Sie den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen müssen, beträgt in der Regel eine Woche. Der Betroffene ist verpflichtet, den Bogen mitsamt den Angaben zu seiner Person zurückzusenden (§ 111 OwiG). Nicht verpflichtet ist der Adressat dagegen, Angaben zur Sache zu machen.

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Wie verhalte ich mich bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren?

Wie verhalte ich mich richtig nach dem Erhalt des Anhörungsbogens? Bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren ist der Adressat des Schreibens nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen auch wenn dies der Inhalt des Anhörungsbogens suggeriert. Der Anhörungsbogen muss auch nicht zurückgeschickt werden.

Was passiert wenn man auf den Anhörungsbogen nicht reagiert?

Grundsätzlich müssen Sie nur Angaben zur Person machen, aber nicht zur Sache (d. h. zur Tat), weil Sie sich nicht selbst belasten müssen. Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten und so der Fahrer nicht ermittelt werden kann, verhängt die Behörde unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage.

Wer ermittelt bei Ordnungswidrigkeiten?

Im sog. Vorverfahren erhält die Verwaltungsbehörde zunächst Kenntnis davon, dass der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, z.B. dadurch, dass er bei überhöhter Geschwindigkeit „geblitzt“ wurde. Danach leitet die Verwaltungsbehörde das Bußgeldverfahren ein, indem sie den Halter des geblitzten PKW ermittelt.